Landesrat Achleitner: Bei Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik in geht es Schlag auf Schlag

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner: „Zwei neue Umsetzungs-Verordnungen zum Oö. Raumordnungsgesetz fördern die Nahversorgung in den Ortszentren und schaffen für Landwirtschaften neue Produktionsmöglichkeiten“

(Presseaussendung vom 21.12.2020)

„Bei der Neugestaltung der Raumordnungspolitik in Oberösterreich geht es jetzt Schlag auf Schlag: Mit 1. Jänner 2021 tritt bereits die Novelle zum Oö. Raumordnungsgesetz in Kraft, ebenfalls mit Jahresanfang werden aber auch schon zwei Umsetzungsverordnungen für das neue Oö. Raumordnungsgesetz wirksam. Damit wird zum einen die Nahversorgung in den Ortskernen gefördert und abgesichert. Und zum anderen werden Landwirtschaften neue Produktionsmöglichkeiten für regionale Erzeugnisse eröffnet“, zeigt sich Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner über die heutigen Beschlüsse dazu in der Oö. Landesregierung erfreut.

„Die künftige Raumordnungspolitik in Oberösterreich sieht vor, dass Städte und Gemeinden nach innen wachsen sollen und Ortskerne gestärkt werden. Die neue Geschäftsgebiets-Verordnung des Landes sieht daher Impulse für die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben in den Ortszentren anstatt an den Ortsrändern oder an Kreisverkehren vor. Denn Lebensmittelhändler in der Ortsmitte, die fußläufig und mit dem Fahrrad erreichbar sind, sichern nicht nur die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ab, sondern übernehmen zudem auch die wichtige Rolle als Frequenzbringer für andere Geschäfte in den Ortskernen. Daher sieht die Geschäftsgebiets-Verordnung unter anderem genaue Standortkriterien vor, die die Ansiedlung von Nahversorgern in den Ortszentren begünstigen. Weiters soll verhindert werden, dass durch die Ansiedlung neuer Betriebe an den Ortsrändern die Nahversorgung in den Ortskernen gefährdet wird“, erläutert Landesrat Achleitner.

„Gegen die Ausdünnung des ländlichen Raumes haben wir weiters die Weichen für zusätzliche Möglichkeiten für Landwirtschaften zur Erzeugung und Verarbeitung von regionalen Produkten gestellt. Mit der neuen Landwirtschafts-Verordnung des Landes werden landwirtschaftlichen Betrieben Neu-, Zu- und Umbauten ermöglicht, um hier Produkte aus der Region zu erzeugen oder zu veredeln. Dabei müssen die eigenen Rohstoffe, also Urprodukte, nur noch mindestens 25 % ausmachen. Das heißt, dass Landwirte beispielsweise für die Herstellung von Most oder Apfelsaft künftig auch Äpfel von ihren Nachbarbetrieben zukaufen können. Damit werden den Landwirtinnen und Landwirten in Oberösterreich wichtige zusätzliche Chancen geboten, Produktion direkt in regionale Wertschöpfung umzusetzen“, unterstreicht Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner.