Glücksspiel – Glücksspielautomatenabgabe

Allgemeine Informationen

Das Land Oberösterreich erhebt für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien mit Video-Lotterie-Terminals, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Oberösterreich aus erfolgt, einen Landeszuschlag in Höhe von 150 % der Bundesautomaten- und VLT-Abgabe gemäß § 57 Abs. 4 Glücksspielgesetz.

Voraussetzungen

Grundlage für diese Abgabenbesteuerung ist der (um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderte) Jahresbruttospielertrag. Der Jahresbruttospielertrag umfasst die Einsätze bezüglich der ausgezahlten Gewinne eines Kalenderjahres.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Finanzen

Landesabgabenstelle

Landhausplatz 1

4021 Linz

 

Telefon (+43 732) 77 20-113 01

Fax (+43 732) 77 20-21 50 19

E-Mail finD.post@ooe.gv.at

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

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