Verkehrsflächenbeitrag – Vorschreibung im Oö. Baurecht

Allgemeine Informationen

Werden Baubewilligungen für Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden erteilt, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche des Landes aufgeschlossen werden, ist ein Verkehrsflächenbeitrag vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Grundstücks zu entrichten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Vorschreibung sind:

  • Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes
  • für die Liegenschaft wurde bisher kein Verkehrsflächenbeitrag gemäß OÖ. Bauordnung geleistet

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Finanzen

Landesabgabenstelle

Landhausplatz 1

4021 Linz

 

Telefon (+43 732) 77 20-113 01

Fax (+43 732) 77 20-21 50 19

E-Mail finD.post@ooe.gv.at

Verfahrensablauf

Die Gemeinde hat dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Bauplatzes oder des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden soll oder schon besteht, mit Bescheid einen Beitrag zu den Kosten der Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche (Verkehrsflächenbeitrag) vorzuschreiben. Von diesem Betrag sind 50 % an das Land Oberösterreich abzuführen.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

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