Landesdienst – Pragmatisierung

Allgemeine Informationen

Landesdienst - Pragmatisierung

Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeine und besonderen Pragmatisierungserfordernisse

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Land Oberösterreich, Direktion Personal

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Sinn der Pragmatisierung:

Bedienstete in besonders verantwortungsvollen Positionen sollen die Gesetze frei von Einflussnahme und Druck durch Außenstehende vollziehen können, ohne dienstliche Nachteile fürchten zu müssen.

Die Pragmatisierung bedeutet einen Kündigungsverzicht seitens des Dienstgebers (Entlassungen sind auch bei Beamten möglich). Pragmatisierungsvoraussetzungen:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen siehe § 5 Abs. 2 Oö. LBG);
  • volle Handlungsfähigkeit;
  • persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung;
  • das 24. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 45. Lebensjahr; ist zum Zeitpunkt der Pragmatisierung vollendet (höchstens 40 Jahre beim Eintritt in den Landesdienst);
  • mindestens zwei Jahre Landesdienstzeit;
  • freier pragmatischer Dienstposten im Rahmen des Dienstpostenplans;
  • Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden in den letzten zwei Jahren vor der Pragmatisierung (die Zeiten einer Mutter- bzw. Väter-Karenz sowie einer Teilzeit zur Kinderbetreuung auch mit weniger als 20 Wochenstunden sind im Ausmaß von höchstens einem Jahr in diese Zeit einzurechnen);
  • überdurchschnittliche Arbeitsleistung;
  • erfolgreich absolvierte Dienstausbildung (Modul 2) oder gleichwertige frühere Dienstausbildung;
  • es bestand noch kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich;
  • kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einer anderen Gebietskörperschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung;

Pragmatisierungsbereiche:

  • Bezirkshauptmannschaften (ab Sachbearbeiterebene aufwärts),
  • Sachverständigendienst,
  • zentrale strategische Abteilungen, Fachabteilungen des Amtes (ab Sachbearbeiterebene aufwärts),
  • gesetzlich geregelte Fälle (z.B. Richter am Oö. LVwG) oder auch
  • in begründeten Einzelfällen in anderen Bereichen (hohes Maß an Verantwortung, Führungsposition, besonders konfliktträchtiger Kundenkontakt).

Keine Pragmatisierungen:

  • In Anstalten und Betrieben,
  • in Schulen (Lehr- und Verwaltungspersonal in Musikschulen, Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen, Privatschulen, Anton Bruckner Privatuniversität),
  • in Kultureinrichtungen oder
  • bei unterstützendem und handwerklichem Personal.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021

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