Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Pragmatisierung

Allgemeine Informationen

Für eine Aufnahme als Beamtin oder Beamter müssen die gesetzlichen Pragmatisierungserfordernisse erfüllt werden.

Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeine und besonderen Pragmatisierungserfordernisse.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beginnt nach der erteilten Genehmigung der Landesregierung mit dem auf die Aushändigung des Pragmatisierungsdekrets folgenden Monatsersten oder dem darin festgesetzten späteren Monatsersten. Erfolgt die Aushändigung an einem Monatsersten, beginnt das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis frühestens mit diesem Tag.

Zuständige Stelle

Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.

Verfahrensablauf

Die Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis erfolgt auf Grund eines Antrages durch eine/einen Bedienstete/n durch Ernennung auf einen im Dienstpostenplan für Beamte vorgesehenen freien Dienstposten (Pragmatisierung), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf Pragmatisierung besteht nicht.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Bestellung des Leiters (der Leiterin) des Gemeindeamts ist der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. Dessen (deren) Pragmatisierung bedarf der Genehmigung der Landesregierung.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Allgemeine Pragmatisierungserfordernisse für die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sind die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen, wobei ein Lebensalter von mindestens 24 Jahren und höchstens 45 Jahren zum Zeitpunkt der Pragmatisierung und von höchstens 40 Jahren beim Eintritt sowie eine Dienstdauer von mindestens 2 Jahren mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % vorliegen müssen.

Zudem muss ein pragmatischer Dienstposten im Dienstpostenplan gegeben sein.

Besondere Pragmatisierungserfordernisse sind die Ablegung der vorgesehenen Dienstprüfung  sowie der Nachweis jener Erfordernisse, die zur Erlangung einer bestimmten Verwendung zu erfüllen sind.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021

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