Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Kranken- und Unfallfürsorge

Allgemeine Informationen

Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeindebedienstete und Gemeindeverbandsbedienstete.

Voraussetzungen

Beamter/Beamtin einer Gemeinde (eines Gemeindeverbands) des Landes Oberösterreich mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut oder Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter einer Gemeinde (eines Gemeindeverbands) des Landes Oberösterreich mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, sofern die Beitragsgrundlage die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Absatz 2 Ziffer 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz übersteigt.

Fristen

Mit erfolgter Meldung durch den Dienstgeber besteht die Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.

Erledigungsdauer

Der Dienstgeber hat mit Arbeitsbeginn die Meldung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abzugeben.

Zuständige Stelle

Gemeinde (Gemeindeverband) als Dienstgeber und Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.

Verfahrensablauf

Die Dienstgeber melden die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden als Mitglieder der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden an, wodurch sie ab diesem Zeitpunkt den Versicherungsschutz im Bereich Kranken- und Unfallversicherung haben.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Die Dienstgeber melden den Namen, die 10stellige Sozialversicherungsnummer, die Wohnadresse und den Versicherungsbeginn über die Plattform „ELGA“ (= Elektronische Gesundheitsakte) der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.

Art und Format der Nachweise

Die beruflichen Qualifikationen sind dem Dienstgeber vorzulegen. Leistungsansprüche bei anderen Sozialversicherungsträgern (zum Beispiel: Unfallrenten) sind der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden melden.

Kosten

Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden fallen Dienstnehmer-Beiträge an, die auch die Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abdecken. Bei Leistungen der Krankenfürsorge besteht ein 10 %-iger Selbstbehalt.

Zusätzliche Informationen

Mitversicherung von Angehörigen bzw. bestimmte Leistungsvergütungen sind auf der Homepage der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abrufbar.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021

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