Oö. Spitäler – Besuchsmöglichkeit unter erhöhten Schutzbedingungen

Landeskorrespondenz

Oö. Spitäler – Besuchsmöglichkeit unter erhöhten Schutzbedingungen

Ab 7. Dezember übernimmt Oberösterreich die Vorgaben des Bundes: Patientinnen und Patienten, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind, dürfen einmal pro Woche von einer Person besucht werden. Ausnahmen gibt es bei Minderjährigen, rund um die Geburt und im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, gibt LH-Stv.in Mag.a Haberlander bekannt.

Besucherin mit Maske an einem Krankenbett, im Vordergrund medizinisches Gerät

Quelle: @ bignai _ stock.adobe.com

Bis inkl. 6. Dezember gilt in oö. Spitälern ein Besuchsverbot. Ab 7. Dezember übernimmt Oberösterreich die Vorgaben des Bundes

(Presseaussendung vom 6.12.2020)

„Die Lage in den oö. Spitälern ist noch immer angespannt. Das hohe Infektionsgeschehen war und ist sowohl für die Patientinnen und Patienten in den Spitälern als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gefahr und Belastung. Es kann daher nicht zu den Besuchsmöglichkeiten wie vor Corona zurückgekehrt werden. Aber dennoch sollen Angehörige die Möglichkeit haben, Besuch zu empfangen. Ich weiß, wie belastend es ist, dass Patientinnen und Patienten keinen Besuch empfangen durften. Es ist daher ein erster Schritt, dass ab kommendem Montag unter erhöhten Schutzbedingungen Besuche in den Krankenhäusern wieder erlaubt sind. Ich bitte aber zugleich um Verständnis, dass dieser Schritt aktuell nur gegangen werden kann, da ein leicht rückläufiger Trend an Infektionen erkennbar ist. Wenn die Zahlen sich verändern, müssen wir diese Lockerung zurück nehmen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die kommende Zeit appelliere ich, bei Besuchen besonders vorsichtig zu sein und die Maßnahmen streng einzuhalten“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.

Was ab Montag gilt
Patientinnen und Patienten, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind, dürfen einmal pro Woche von einer Person besucht werden. Ausnahmen gibt es bei Minderjährigen, rund um die Geburt und im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung.