Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer zum heutigen Unterausschuss Pflege: „Zweiter Nachtdienst und Einsatz von Pflegeassistentinnen und -assistenten“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 16.9.2020)
Die heutige 10. Sitzung des Unterausschuss Pflege brachte eine Reihe an Beschlussfassungen für die Weiterentwicklung der Pflege in Oberösterreich. Wie bereits angekündigt, wird es eine weitere Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung geben. Inhalte dieser Verordnungsnovelle sind die Aufnahme des Berufsbildes der Pflegeassistent/innen in den Personalmix der Alten- und Pflegeheime sowie die Einführung eines verpflichtenden zweiten Nachtdienstes ab 60 Betten. Die Novelle soll im November 2020 beschlossen und mit 1. Februar 2021 in Kraft treten.

„Ich freue mich, dass die heutige Sitzung einen breiten Konsens über die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen gebracht hat und es insbesondere mit dem zweiten Nachtdienst erste Verbesserungen bei der Personalausstattung gibt. Das große Thema für mich ist und bleibt jedoch der Mindestpflegepersonalschlüssel. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es zu weiteren Verbesserungen der Personalausstattung in unseren Alten- und Pflegeheimen kommt“, so Gerstorfer.

Qualitätskontrollen in behördlich nicht anerkannten Pflege- und Betreuungs-einrichtungen in Zukunft möglich
Die von der Sozial-Landesrätin vorgelegte Novelle des Oö. Sozialhilfegesetzes, des Oö. Chancengleichheitsgesetzes und des Oö. Pflegevertretungsgesetz wurde im Unterausschuss ebenfalls diskutiert und für die kommende Landtagssitzung zur Beschlussfassung vorbereitet. Inhalt dieser Gesetzesnovelle ist die Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage, welche die Kontrolle von behördlich nicht anerkannten Pflege- und Betreuungseinrichtungen ermöglicht. Darüber hinaus wird im Oö. Sozialhilfegesetz eine Innovationsklausel geschaffen. Dadurch können Pilotprojekte, die der Weiterentwicklung von innovativen Betreuungsmöglichkeit dienen, flexibler und leichter umgesetzt werden.