Pflegeassistenten-Einsatz, Deregulierung und bessere Rahmenbedingungen in den Oö. Pflegeheimen

Landeshauptmann Stelzer und Soziallandesrätin Gerstorfer einig über zwei Verordnungs-Novellen

Landeskorrespondenz

In der Sitzung der Oö. Landesregierung am 31. August 2020 wird die Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung zur Deregulierung in den Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Damit fallen nicht nur eine Vielzahl an Paragraphen weg, sondern es braucht künftig auch weniger Bürokratie. „Die Pflege des Menschen soll klar im Vordergrund stehen, und weniger die Pflege der Akten. Mit der aktuellen Novelle wird aber etwa auch der Beginn der Nachtruhe in den Pflegeheimen zeitgemäßer gestaltet, sprich von 21 Uhr auf 22 Uhr verlängert", sind sich Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer einig.

 

Gleichzeitig erfolgte eine Einigung über den nächsten positiven Schritt: Nach den erfolgreich abgeschlossenen Pflege-Verhandlungen des Landes mit den Gewerkschaften öffentlicher Dienst, der Gewerkschaft für Gemeindebedienstete Younion, der Gewerkschaft „vida“ und der Gewerkschaft für Privatangestellte „gpa-jdp" sowie mit Gemeinde- und Städtebund sollen die Ergebnisse nun auch in eine neuerliche Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung fließen. So etwa der Beschlusspunkt zum zweiten wachenden Nachtdienst in den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten, geltend ab 1. Februar 2021.

 

In dieser zweiten Novelle der Alten- und Pflegeheimverordnung – deren Vorbereitung nun unmittelbar startet und die bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll – wird, so die Vereinbarung zwischen Stelzer und Gerstorfer, auch die lange diskutierte Beschäftigungsmöglichkeit von Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten aufgenommen werden. Im Konkreten soll die maximale Anzahl der PflegeassistentInnen einen Anteil von 10% des Personals in Relation zu den Berufsgruppen der HeimhelferInnen und der FachsozialbetreuerInnen Altenarbeit nicht überschreiten. Verbunden mit dem Einsatz ist die Verpflichtung, binnen fünf Jahren eine berufsbegleitende Aufschulung zumindest auf Niveau „Fachsozialbetreuer Altenarbeit" abzuschließen. „Damit schaffen wir eine personelle Flexibilisierung in Zeiten der Personalknappheit, bringen die Bewerber im Pflegebereich schneller ‚on the job‘ und garantieren weiterhin die hohe pflegerische und fachsozialbetreuerische Qualität", zeigen sich Landeshauptmann Stelzer und Soziallandesrätin Gerstorfer erfreut über die politische Einigung.