Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Auftrag zur Evaluierung des oberösterreichischen Baurechts erteilt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 28.7.2020)

Das oberösterreichische Baurecht, in Form der Oö. Bauordnung 1994 und des  Oö. Bautechnikgesetzes 2013 samt dazugehörigen Verordnungen, ist Garant für ein sicheres und geordnetes Zusammenleben der Landesbürger/innen. Nachbarschaftliches Auskommen ist eines der Fundamente jeder geregelten gesellschaftlichen Ordnung. Jedem so viel Freiheit wie möglich zuzugestehen, ohne dabei die Rechte anderer unverhältnismäßig einzuschränken ist die Kernaufgabe des Nachbarschaftsrechtes. Ein modernes Baurecht muss die aktuellen Bedürfnisse des Bauwerbers und der Nachbarn in sich vereinen. 
Im Kontext von Verwaltungsvereinfachungsbestrebungen und der Deregulierungsoffensive im Verwaltungsrecht hat Oberösterreichs Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den Auftrag erteilt, die derzeitige Rechtslage, unter Einbeziehungen der Praxiserfahrungen der letzten Jahre zu evaluieren.

„Für jeden Landesbürger ist das Baurecht eine essentielle Rechtsmaterie, welche das Lebensumfeld jedes Einzelnen unmittelbar berührt. Egal ob Häuslbauer, Betriebsstättenerrichter, Nachbar oder Anrainer: Jeder ist davon betroffen. Ich habe daher den Auftrag zur Evaluierung des oberösterreichischen Baurechts erteilt, um festzustellen, ob die derzeitigen gesetzlichen Regelungen den Anforderungen der Zeit entsprechen. Dabei denke ich insbesondere an potentielle Verwaltungsvereinfachungen, an Klarstellungen, an die Beseitigung überzogener Auflagen und Vorgaben sowie an mögliche gesetzliche Nachjustierungen bei Regelungslücken, welche in der Vergangenheit zu unverhältnismäßigen Nachteilen für unsere Bürgerinnen und Bürger geführt haben. Ich stehe immer dafür, dort zu erleichtern und zu deregulieren, wo es sinnvoll ist. Aber auch dafür, dort regulierend einzugreifen, wo es notwendig erscheint, um soziale Härten und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Wir werden daher das Resultat der Evaluierung abwarten, dieses ergebnisoffen diskutieren und bei Bedarf entsprechend handeln,“ betont Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.