LR Hiegelsberger: Qualitätsoffensive für weibliche Zuchtrinder

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 21.7.2020)

Mit der Gewährung eines Zuschusches aus Landesmitteln beim Ankauf von weiblichen Zuchtrindern bei Versteigerungen in Oberösterreich sollen Markteinbrüche auf Grund der Covid-19-Pandemie gelindert werden. Des Weiteren hat die Ankaufsbeihilfe zum Ziel, die genetische Qualität in der Rinderzucht und Rinderhaltung zu verbessern um damit eine Qualitätsverbesserung der Milchkuhbestände auf den landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen.

„Mit der Förderung von 200 Euro beim Ankauf von weiblichen Zuchttieren, von den Rinderzuchtverbänden in Oberösterreich organisierten Versteigerungen ab einem Zuschlagspreis von mindestens 1.500 Euro werden Investitionen in gute Genetik bei schwierigen Marktbedingungen erleichtert. Eine hohe Qualität in unseren Beständen ist gerade in Zeiten wie diesen notwendig, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen am Rindermarkt gut bewältigen zu können“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. 

Die Abwicklung der Förderung läuft über die jeweiligen Rinderzuchtverbände in Oberösterreich. Die gestellten Anträge auf Landesförderung werden von den Zuchtverbänden an die Landwirtschaftskammer übermittelt, zusammengeführt und einer Kontrolle unterzogen. „Damit kann eine rasche und unbürokratische Abwicklung, insbesondere in Hinblick auf die Corona-Krise, gewährleistet werden“, so Hiegelsberger. Nachfolgend werden die wichtigsten Förderungsvoraussetzungen dargestellt. Alle weiteren Informationen sind bei den Rinderzuchtverbänden erhältlich.

Zusammenfassung der Förderungsvoraussetzungen:

  • Ankauf von weiblichen Zuchtrindern der Mindest-Leistungsklasse 2a und 2b
  • 1.500 Euro Mindestankaufspreis pro Tier
  • 200 Euro Förderung pro Tier
  • Drei förderungsfähige Tiere pro Betrieb
  • Fördermaßnahme startet mit 01.08.2020 und endet am 31.10.2020
  • Bewirtschafter landwirtschaftlicher Milchviehbetriebe mit Betriebsstandort in Oberösterreich
  • Ankauf der Tiere bei Versteigerungen der drei Rinderzuchtverbände in Oberösterreich
  • Ankaufsbeihilfe zählt zu „De-minimis“-Förderung