Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

In ihrer Sitzung vom 29. Juni 2020 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

 

Förderungen für die Elementarpädagogik

Insgesamt rund 798.000 Euro an Zweckzuschüssen für Investitionsmaßnahmen fließen in den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes. Diese Gelder des Bundes können u.a. zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige in elementaren Bildungseinrichtungen und für altersgemischte elementare Bildungseinrichtungen sowie für Investitionen zur Erreichung von VIF-konformen Öffnungszeiten (eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 45 Stunden mit mindestens 9,5 Stunden täglich an mindestens 4 Tagen pro Woche) und zur Erreichung der Barrierefreiheit verwendet werden. In diesem Fall werden folgende Projekte ermöglicht: Barrierefreiheit für die Pfarrcaritaskindergärten in Gaspoltshofen und Gramastetten sowie für die Kindergärten in Saxen und Hellmonsödt; Schaffung von (teilweise zusätzlichen) Krabbelstubengruppen in Pregarten (Pfarrcaritaskindergarten Gutauer Straße), St. Georgen im Attergau (Pfarrcaritaskindergarten Attergaustraße), sowie in den Gemeinde-Kindergärten von Kefermarkt, Lasberg, Bad Ischl (Steinfeldstraße), Neuhofen an der Krems und Zell an der Pram.

 

Familienfördernde Maßnahmen

Das Katholische Bildungswerk - Geschäftsfeld „SPIEGEL – Kinder, Eltern, Bildung“ - leistet mit seinen Elternbildungsangeboten und Spiegeltreffpunkten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in der sensiblen und anspruchsvollen Phase der Kindererziehung. Aufgrund der regen Nachfrage nach den Angeboten dieser Einrichtung soll dieses leistungsfähige Netzwerk erhalten und bestmöglich ausgebaut werden. Zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben wird eine Förderung aus Mitteln des Familienreferats in der Höhe von 94.000 Euro bewilligt.

 

Neues Europaschutzgebiet im Bezirk Grieskirchen

In dieser Sitzung wurde einer Verordnung zugestimmt, mit der das Gebiet „Leitenbach“ in den Gemeinden Waizenkirchen, St. Agatha, Heiligenberg, Peuerbach und Neukirchen am Walde als Europaschutzgebiet bezeichnet und ein entsprechender Landschaftspflegeplan erlassen wird. Die Gebietskulisse umfasst auf einer Fläche von 110,69 Hektar die Aschach von der rechtsufrigen Mündung des Reithbachs, dem flussaufwärtigen Ende des Europaschutzgebiets „Oberes Donau und Aschachtal“ bis zur linksufrigen Einmündung des Leitenbachs auf einer Länge von 3,5 km, den Sandbach von der Mündung in die Aschach bis ca. 500 m flussab der Landesstraßenbrücke bei Bruck auf einer Länge von ca. 5,5 km und den Leitenbach inklusive der Mühlbäche von der Mündung in die Aschach bis zum Zusammenfluss mit dem Natternbach bei Teucht auf einer Länge von ca. 10,8 km.

 

Investitionen im Wohnbau

Nach Überprüfung der Ansuchen für die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen können entsprechende Baumaßnahmen an 22 Wohnobjekten mit insgesamt 419 Wohnungen unterstützt werden, wofür jährliche Annuitätenzuschüsse in Höhe von rund 267.000 Euro vorgesehen sind.

 

Gemeindewappen für St. Stefan-Afiesl

Durch die Fusion der Gemeinden St. Stefan am Walde und Afiesl zur Gemeinde St. Stefan-Afiesl (Bezirk Rohrbach) mit 1. Jänner 2019 ist das Recht zur Führung der bisherigen Gemeindewappen für beide Gemeinden erloschen. Von der - neuen - Gemeinde St. Stefan-Afiesl wurde ein Gemeindewappen beantragt, das folgendermaßen beschrieben ist: „Von einem mit drei schwarzen Steinen belegten, silbernen Wellenbalken geteilt: Oben in Gold drei grüne Tannen; unten in Grün ein schrägrechts gestelltes Beil mit silberner Klinge und schwarzem Stiel“. Dieser neue Antrag war notwendig, da der alte Gemeinderatsbeschluss vom 24. September 2019 wegen heraldisch nicht korrekter Beschreibung des Wappens aufgehoben wurde. In dieser Sitzung wurde der Gemeinde St. Stefan-Afiesl vom Land das Recht zur Führung dieses neuen Gemeindewappens verliehen.

 

Gewässerökologie

Mit insgesamt rund 255.000 Euro werden Projekte unterstützt, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer betreffen. Dieser Landesbeitrag ermöglicht eine Renaturierung am Innbach (Gemeinde Fraham), die Sanierung „Spindlerstufe“ (Stadtgemeinde Altheim) und die Errichtung einer Fischwanderhilfe beim Kraftwerk Lippenannerl an der Alm (Marktgemeinde Scharnstein). Ziel der Förderung ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer. Die Projekte wurden in der Sitzung der Kommission Wasserwirtschaft nach dem Umweltförderungsgesetz behandelt und von der Bundesministerin genehmigt.