Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Initiative für die Strafverschärfung bei der Tötung bedrohter Tierarten als Zeichen für den Artenschutz

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 29.6.2020)

Für Fassungslosigkeit sorgten die vermehrt auftretenden illegalen Tötungen geschützter Vogelarten in der ersten Jahreshälfte in Oberösterreich. Im Jänner wurde ein Kaiseradler von einem unbekannten Täter abgeschossen und im Laufe des Frühjahres wurden fünf Rotmilane Opfer von Giftködern. Beide Arten sind selten und streng geschützt. Ihr Bestand wird durch eine jede rechtswidrige Entnahme bedroht. Aufgrund der Tragweite dieser illegalen Tötungen und ihrer Auswirkung auf das Bestehen einer gesamten Population ist ein scharfes Vorgehen in solchen Fällen unerlässlich.

 

§ 181f des Strafgesetzbuches stellt die vorsätzliche Schädigung geschützter Tier- oder Pflanzenarten in ihrer Gesamtheit unter Strafe. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, es fehlt aber an einer Mindeststrafe. So kommen die Täter in der Praxis zumeist mit sehr niedrigen Strafen davon.

 

„Die derzeitige Regelung spiegelt die Wertigkeit der Erhaltung der Artenvielfalt für mich nicht ausreichend wider. Es muss hier eine entsprechende Mindeststrafe geben. Alleine die Vorfälle in Oberösterreich im Jahr 2020 zeigen die Notwendigkeit der Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen. Damit soll eine generalpräventive Wirkung erzielt und zugleich der Stellenwert des Artenschutzes in Österreich entsprechend unterstrichen werden. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass in der Landtagssitzung am 9. Juli eine Resolution an die Justizministerin verabschiedet wird, welche eine Mindeststrafe von sechs Monaten sowie die Anhebung der maximalen Freiheitsstrafe auf drei Jahre vorsieht. Dadurch soll auch das Bewusstsein in der Bevölkerung gestärkt werden, dass das Töten von geschützten Tierarten kein Kavaliersdelikt ist,“ betont Naturschutzreferent Landeshauptmann‑Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die Wichtigkeit eines klaren Signales für den Artenschutz.