Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

In ihrer Sitzung vom 8. Juni 2020 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

(Presseaussendung vom 8.6.2020)

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen

Der Gemeinde Pollham wird im Rahmen des Umweltförderprogramms ein Beitrag von 38.300 Euro für die Sanierung und Sicherung einer kontaminierten Brachfläche mit anschließender nachhaltiger Nutzung in der ausbezahlt. Durch die Sanierung und Nachnutzung eines verunreinigten Standortes im Ortsgebiet von Pollham wird der (Grün)Flächenverbrauch in Oberösterreich reduziert und die wertvolle Ressource Boden geschont.

Die Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH in Kirchdorf an der Krems errichtet eine Anlage zur Luftreinhaltung als Sekundärmaßnahme bei der Zementproduktion. Aus Landesmitteln werden für diese Investition zur Vermeidung von Luftverschmutzungen 200.000 Euro beigesteuert.

 

Mobile Betreuung und Hilfe

Die Städte mit eigenem Statut sowie die Sozialhilfeverbände in allen oö. Bezirken werden gemäß den Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in Oberösterreich mit rund 11 Millionen Euro unterstützt. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein flächendeckendes, wirksames und wirtschaftliches Angebot an professionellen mobilen sozialen Diensten zu schaffen, wodurch hilfs- und betreuungsbedürftige Menschen in die Lage versetzt werden, solange wie möglich im eigenen Haushalt und somit in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

 

Maßnahmen im Naturschutz

In dieser Sitzung wurde einer Verordnung zugestimmt, mit der die „Krumme Steyrling“ als Naturschutzgebiet festgestellt wird. Bei der „Krummen Steyrling“ handelt es sich um einen Zubringer zur Steyr, welcher etwa 1,6 km nordwestlich des Ortszentrums von Molln im Bezirk Kirchdorf an der Krems einmündet. Die beiden nunmehr zur Feststellung als Naturschutzgebiet „Krumme Steyrling“ vorgesehenen Flussabschnitte befinden sich zwischen den beiden Naturschutzgebieten „Steyrschlucht“ und „Jaidhaus“. Grundlage der Feststellung als Naturschutzgebiet ist die weitestgehende Naturbelassenheit und ausgeprägte Dynamik dieses Fließgewässers, da vergleichbare Gewässer zumindest abschnittsweise bereits deutlich stärkere Eingriffe in Form von Uferverbauungen und/oder Einschränkungen des Gewässerkontinuums aufweisen. Zentraler und für die Schutzgebietsplanung vordringlich ursächlicher Lebensraumtyp ist der alpine Fluss mit dem Vorkommen von Salix eleagnos (Lavendelweide). Nach der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Österreichs gilt dieser Lebensraumtyp als stark gefährdet bzw. als von vollständiger Vernichtung bedroht.

 

Tourismus- und Sportförderungen

Die Veranstalter der „Salzkammergut Mountain Trophy“ haben aufgrund der behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der aktuellen „Coronakrise“ ein alternatives Rennformat für das Jahr 2020 entwickelt. Dabei soll im Zeitraum zwischen Juli 2020 und Oktober 2020 eine fixe Zeitmessung an ausgewählten Anstiegen der Rennstrecke installiert werden, die Teilnehmer/innen können an einem selbstgewählten Tag die Strecken in Angriff nehmen und sich online in einer Rangliste vergleichen. Die Siegerehrung ist für den Vorabend der Salzkammergut Mountainbike Trophy im Jahr 2021 geplant. Die Salzkammergut Sportservice GmbH erhält für die Durchführung des Projektes „Salzkammergut Mountainbike Trophy 2020“ einen Beitrag in Höhe von 50.000 Euro.