Einzureichende Unterlagen
- Die Antragstellung muss vor Beginn/Umsetzung des Projektes/der Maßnahme erfolgen. Bereits begonnene oder umgesetzte Projekte/Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, einzureichen als PDF-Datei per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Unterschrift hat eigenhändig und rechtsverbindlich zu erfolgen
- detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
- Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
- Bei Förderungen von Jahresprogrammen muss der rechtsverbindlich unterfertigte Rechnungsabschluss des Vorjahres vorgelegt werden
- je nach Förderbereich können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
Nutzungs- und Betriebsfristen
Mit Annahme einer Förderung von Investivprojekten verpflichten Sie, beziehungsweise Ihr:e Rechtsnachfolger:in, sich zur Weiterführung der geförderten Einrichtung bzw. Nutzung des geförderten Ankaufs im Sinne des Ansuchens über einen von der Förderhöhe abhängigen Mindestzeitraum:
Förderhöhe |
Betriebs-/Nutzungsfrist |
≤ 15.000 Euro |
5 Jahre |
15.000 - 25.000 Euro |
7 Jahre |
> 25.000 Euro |
10 Jahre |