Formale Kriterien zur Antragstellung:

Einzureichende Unterlagen

  • Die Antragstellung muss vor Beginn/Umsetzung des Projektes/der Maßnahme erfolgen. Bereits begonnene oder umgesetzte Projekte/Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, einzureichen als PDF-Datei per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Unterschrift hat eigenhändig und rechtsverbindlich zu erfolgen
  • detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
  • Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  • Bei Förderungen von Jahresprogrammen muss der rechtsverbindlich unterfertigte Rechnungsabschluss des Vorjahres vorgelegt werden
  • je nach Förderbereich können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein

Nutzungs- und Betriebsfristen

Mit Annahme einer Förderung von Investivprojekten verpflichten Sie, beziehungsweise Ihr:e Rechtsnachfolger:in, sich zur Weiterführung der geförderten Einrichtung bzw. Nutzung des geförderten Ankaufs im Sinne des Ansuchens über einen von der Förderhöhe abhängigen Mindestzeitraum:

Förderhöhe

Betriebs-/Nutzungsfrist

15.000 Euro

5 Jahre

15.000 - 25.000 Euro

7 Jahre

> 25.000 Euro

10 Jahre

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: