Kindergärten, Krabbelstuben und Horte ab 18. Mai wieder geöffnet

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.5.2020)

Die Infektionszahlen rund um das Coronavirus entwickeln sich weiterhin gut. Daher sind vom Bund derzeit keine weiteren gesundheitsbehördlichen, rechtlichen Einschränkungen für den Besuch von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vorgesehen.

 

„Wir wissen, dass Kinder die Begegnung brauchen und sich bereits sehr nach ihren Freunden und ihren Bezugspersonen sehnen. Ab 18. Mai sollen die Kinder daher wieder die Möglichkeit haben, ihre gewohnte Einrichtung zu besuchen“, erklärt Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander. „Aber es ist klar: Die Entscheidung dieses Angebot in Anspruch zu nehmen liegt bei den Eltern und wir wissen, dass sie sich diese nicht leicht machen werden. Wir haben natürlich dafür Verständnis, wenn Eltern Bedenken haben und sich dazu entschließen ihr Kind lieber selbst zu betreuen. Bei allen, die ihre Kinder in die Betreuungseinrichtungen bringen wollen, werden die Träger die Gründe nicht hinterfragen. Die Plätze sollten in dieser sensiblen Zeit dennoch insbesondere von jenen genutzt werden, deren Eltern berufstätig sind, Familien wo eine Fremdbetreuung sinnvoll erscheint oder von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Wir laden daher alle Kinder vor dem Schuleintritt oder mit Sprachförderbedarf ein, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Besonders diese profitieren von der gezielten Förderung im Kindergarten. Denn der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll auch in Zeiten von Corona bestmöglich gelingen“, so Haberlander weiter.

 

Von der Bildungsdirektion wurden ausführliche Hygieneempfehlungen, die auf Grundsatzempfehlungen des Gesundheitsministeriums zurückgehen, abgestimmt auf die unterschiedlichen Einrichtungen ausgearbeitet. Diese Empfehlungen wurden bereits zur Vorbereitung an die Träger versandt. Somit kann in den Krabbelstuben, Kindergärten und Horten für gezielte Hygienemaßnahmen gesorgt werden. Die Informationen sind auch im Internet unter www.ooe-kindernet.at abrufbar.

 

Die Hygiene und Gesundheit in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wurde zudem bei einem Runden Tisch der Bildungsdirektion thematisiert. Dazu waren alle großen privaten Träger sowie der Städte- und der Gemeindebund eingeladen. Experten für Kinderheilkunde bzw. Public Health, ärztl. Direktor Dr. Tilman Königswieser und Prim. Dr. Dieter Furtner, beide vom Salzkammergutklinikum, standen den Trägern der Einrichtungen für Auskünfte zur Verfügung und informierten über Corona-Entwicklung sowie spezifische Gesundheitsfragen, die Kinder und Personal betreffen. Als wichtigster Punkt zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus wurde hervorgehoben, dass keine kranken Personen in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung kommen dürfen. Wer krank ist – ob Kind oder Personal – soll zu Hause bleiben. In den Einrichtungen ist es zudem wichtig die Hygiene und Hygieneerziehung konsequent umzusetzen und so einen nachhaltigen Effekt im Bewusstsein der Kinder zu schaffen. Auch über bisher bekannten Krankheitsverläufe von Covid-Patienten und -Risikogruppen wurde gesprochen, wodurch viele Ängste genommen werden konnten.

 

Bei der Erfüllung der Kindergartenpflicht gilt jedenfalls: Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht in den Kindergarten zurückkehren lassen wollen, gelten sie (wie in der Schule) als entschuldigt. Dafür braucht es kein ärztliches Attest, sondern lediglich eine Mitteilung an die Kindergartenleitung bzw. die gruppenführende Pädagogin. „Wir wollen die Entscheidung ganz bewusst den Eltern überlassen und begleiten die Familien mit unterstützenden Unterlagen, wenn sie ihr Kind lieber zu Hause auf den Schuleintritt vorbereiten möchten“, betont die LH-Stellvertreterin. Dazu wurde von der Bildungsdirektion eine Handreichung für die Schulvorbereitung zu Hause zusammengestellt.

 

Die Corona-Krise hat unter anderem auch dazu geführt, dass viele Eltern vor Herausforderungen im Sommer stehen und nun länger als geplant arbeiten und eine Betreuung benötigen. „Daher appelliere ich an die Rechtsträger den Bedarf bei den Eltern abzufragen und die Öffnungs- und Ferienzeiten anzupassen. Der Landesbeitrag ist ein Jahresbeitrag und den haben wir mit dem Coronagesetz ganz bewusst abgesichert, um den Gemeinden und Rechtsträgern Finanzierungssicherheit zu geben, damit sie dort eine Betreuung anbieten könne, wo es notwendig ist“, so Haberlander.

 

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