Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 11.5.2020)

In ihrer Sitzung am 11. Mai 2020 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

 

Projekt Potenzialanalyse

Da junge Menschen oft vor der Frage stehen, wo ihre Talente und Begabungen liegen, ist die Potenzialanalyse ein hochqualitatives Instrument zur Identifikation geeigneter Berufswege oder weiterführender Schulen. Durch dieses Angebot sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei ihrer individuellen Ausbildungswahl unterstützt werden, um eine falsche Berufswahl oder Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Mit der Realisierung der Potenzialanalysen wurde die Karriereberatung der Wirtschaftskammer Oberösterreich beauftragt, ihr wird dafür ein Landesbeitrag von max. 892.500 Euro im Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung gestellt.

 

Wohnkomfort mit Fernwärme

Sie gilt als preisgünstig, effizient, bequem und umweltfreundlich: Fernwärme erfreut sich vor allem in Ballungsräumen großer Beliebtheit. Darum fördert das Land diese Heizmethode und unterstützt - nach Überprüfung der Ansuchen für Anschlüsse an die Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen - entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Diese werden in diesem Fall an 14 Wohnobjekten bzw. an 16 Wohnungen durchgeführt, wofür jährliche Annuitätenzuschüsse in Höhe von 464 Euro vorgesehen sind. Dazu kommen einmalige, nicht rückzahlbare Bauzuschüsse in der Höhe von rund 3.600 Euro.

 

Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen

Nach Beschluss in dieser Sitzung können insgesamt rund 142.700 Euro - Förderungen im Rahmen des Referates Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen - für das Projekt "Wachsame Sorge Betreuung" des Bildungszentrums Salzkammergut und  für die Sanierung der Lüftungsanlage in der Küche der Einrichtung „Werkstätte Bad Hall“ des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen verwendet werden.

 

Sicher am Schulweg und auf der Straße

Bei der Durchführung von Maßnahmen in der Verkehrserziehung entstehen Kosten, die vom Land als Förderung beglichen werden. Das sind etwa Verkehrserziehungsseminare, Seminare zur Aus- und Weiterbildung von Exekutivbeamten und Exekutivbeamtinnen, Honorarnoten für Vortragende, Miete von Schulungsräumen, die Anschaffungen von dringend erforderliche Materialien für die Verkehrserziehung oder die Instandhaltung der technischen Ausrüstung. Die Landespolizeidirektion erhält dafür 14.500 Euro aus Wunschkennzeichenmitteln.