Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Überschuldungsgefahr für sozial schwächere Menschen steigt

Landeskorrespondenz

Eine aktuelle Studie der Universität Wien belegt, dass sich nur für ein Viertel der unselbständig Erwerbstätigen seit dem Beginn der COVID-19 Maßnahmen in ihrer Arbeitssituation nichts verändert hat. Die Auswirkungen hängen stark vom Ausbildungsgrad und Einkommen ab, am stärksten sind von Kurzarbeit und Kündigung Arbeitnehmer/innen mit Pflichtschulabschluss betroffen. Für die Betroffenen bedeutet dies Einkommensverluste bis zu 45 Prozent, viele von ihnen wissen nicht, wie sie weiterhin ihre Zahlungen tätigen sollen. Daher sind sämtliche Beratungsstellen der Schuldnerberatung und Schuldnerhilfe telefonisch und online erreichbar. „Experten gehen davon aus, dass sich die Überschuldungsgefahr für private Haushalte bis zum Herbst massiv erhöhen wird.

Scheuen Sie sich nicht, die kostenlosen Angebote der Schuldnerhilfe und Schuldnerberatung frühzeitig zu nutzen“, empfiehlt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

 

„Die wichtigsten Ursachen für individuelle Überschuldung unserer Klientinnen und Klienten sind seit vielen Jahren Arbeitslosigkeit oder Einkommensschwankungen. Schon geringe Einkommensverluste über einige Monate können bei finanzschwachen Haushalten einen fatalen Domino-Effekt auslösen. Die Studie der Uni Wien zeigt, was auf unsere Klientinnen und Klienten zukommen kann und zukommen wird“, warnt Thomas Berghuber, Geschäftsführer der Schuldnerberatung OÖ.

 

Der Nationalrat hat kürzlich ein Maßnahmenpaket beschlossen, das privaten Haushalten die wirtschaftliche Existenz in der Corona-Krise sichern soll. So werden unter anderem Wohnungskündigungen und Delogierungen wegen Zahlungsverzugs vorerst ausgesetzt, Stundung von Kreditverträgen für drei Monate ermöglicht sowie Verzugszinsen und Inkassokosten beschränkt.

Für Betroffene ist es besonders wichtig, sich mit Stundungen und Rückständen auseinanderzusetzen und klare schriftliche Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen. „Stundungen sind keine dauerhafte Lösung des Problems, sondern nur eine vorübergehende Erleichterung. Sobald die Zahlungen wieder einsetzen, müssen auch ausgesetzte Raten und angefallene Zinsen nachgezahlt werden“, erklärt Ferdinand Herndler, Geschäftsführer der Schuldnerhilfe OÖ. Zur Planung bietet sich hierfür die kostenfreie Budgetberatung an, welche Schuldnerhilfe und Schuldnerberatung anbieten. So können die Finanzen schon jetzt so aufgestellt werden, dass eine Weiterzahlung möglichst problemlos erfolgen kann.

 

Bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise wurden für den Zeitraum  von 1. April bis 30. Juni 2020 Erleichterungen geschaffen, um der Schuldenspirale entgegenzuwirken. „Häufig sehen sich die Betroffenen mit einer gnadenlosen Kosten-Zinsen-Spirale konfrontiert. So können 25.000 Euro Schulden binnen 15 Jahren auf mehr als 225.000 Euro anwachsen. Wir fordern bereits seit langem eine gesetzliche Obergrenze für Zinsen und Inkassokosten. Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, diese dauerhaft im Gesetz zu verankern“, so Ferdinand Herndler und Thomas Berghuber.

 

Kostenfreie Hotlines:
Schuldnerberatung 0732 / 77 55 11
SCHULDNERHILFE 0732 / 77 77 34