LRin Gerstorfer „Empfehlungen des Rechnungshofes bestätigen bereits gesetzte Maßnahmen der Abteilung Soziales“

Landeskorrespondenz

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer zur LRH-Sonderprüfung „Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe“:

 

(Presseaussendung vom 24.4.2020)

Der Landesrechnungshof hat heute die Ergebnisse der Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) im Bereich der Wohnungslosenhilfe vorgelegt.

Die Sonderprüfung wurde von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer beauftragt, da im Zuge einer Prüfung durch die Abteilung Soziales im Frühjahr 2019 festgestellt wurde, dass bei einem von fünf Trägern der Wohnungslosenhilfe Auszahlungen der BMS ohne zugrundeliegende Bescheide erfolgten.

„Nach Bekanntwerden dieser Tatsache habe ich sofort gehandelt und die Öffentlichkeit informiert. Die Abteilung Soziales hat die Zahlungen aufgrund der fehlenden Bescheide umgehend eingestellt. Seitdem erfolgt die Auszahlung nur mehr auf Basis vorliegender Bescheide. Gleichzeitig war es mir wichtig, dass gerade für obdachlose Menschen weiterhin eine rasche Hilfe möglich ist. Dies ist durch die gesetzten Veränderungen sichergestellt“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Die nun vorliegenden Empfehlungen des Rechnungshofes bestätigen, dass die bisher seitens der Abteilung Soziales realisierten Maßnahmen richtig waren und oberösterreichweit einen einheitlichen sowie auch risikominimierenden Vollzug sicherstellen:

  1. Die bei einem Träger festgestellten Auszahlungen ohne zugrundeliegende Bescheide wurden umgehend abgestellt. Alle Träger der Wohnungslosenhilfe wurden umfassend geprüft, sodass vergleichbare Vorgehensweisen bei anderen Trägern ausgeschlossen werden können.
  2. Sozial-Landesrätin Gerstorfer hat bereits Ende des Jahres 2019 entschieden, dass die Träger nicht mehr mit der Direkt-Auszahlung betraut werden. Sozialhilfeleistungen nach dem seit 01.01.2020 gültigen Sozialhilfegesetz werden damit ausschließlich durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden abgewickelt.
  3. Laut Landesrechnungshof sind Verbesserungen bei der Abrechnungskontrolle notwendig. Die für die Verwaltungsorganisation zuständige Leiterin der Abteilung Soziales hat dieser Empfehlung bereits mit Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation der Abteilung Soziales entsprochen.
  4. Laufende Dienstbesprechungen zwischen der Sozialabteilung des Landes und den Bezirksverwaltungsbehörden stellen einen einheitlichen Vollzug gerade bei Spezialfragen sicher.

Zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes wurde seitens des Amts der Oö. Landesregierung eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Zum diesbezüglichen Stand liegen keine Informationen vor.

Laut Rechnungshof wurden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 250 bis 260 Euro pro Person und Monat an Wohnungslose ausbezahlt.

Die Sozialabteilung hat alle BMS-Fälle im beanstandeten Verein bis zurück zur Einführung der Mindestsicherung im Jahr 2012 überprüft. Diese Analyse wurde amtsintern dem Landesamtsdirektor zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass es in einigen Fällen zu Überzahlungen und in manchen Fällen auch zu Unterzahlungen gekommen ist. Insgesamt wurden laut Analyse der Abteilung Soziales über eine Dauer von acht Jahren (2012 bis 2019) insgesamt 28.182,50 Euro zu wenig an BMS-Leistungen ausbezahlt. Es waren 205 Klient/innen der Wohnungslosenhilfe betroffen. In den Jahren 2012 bis 2019 wurden 205.973,- Euro zu viel ausbezahlt. Davon waren 600 Klient/innen betroffen. In 264 Fällen konnte die Korrektheit des Auszahlungsbetrages nicht mehr überprüft werden. Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß jemandem ein Schaden entstanden ist, kann erst auf Basis der weiteren rechtlichen Bearbeitung erfolgen.

Erfreulich für das Sozialressort des Landes ist, dass der Landesrechnungshof grünes Licht für das ebenfalls im Wohnungslosenbereich angesiedelte Projekt „Mieten und Kautionen“ gegeben hat, das eine rasche, durch die Träger der Wohnungslosenhilfe verwaltete,  Kautionshilfe darstellt und Delogierungen effektiver verhindern soll. Dieses Projekt geht nun in die Pilotphase.

„Durch die Befassung des Landesrechnungshofes habe ich für eine objektivierte Aufarbeitung und für größtmögliche Transparenz gesorgt. Erfreulich ist, dass der Rechnungshof viele der bereits gesetzten Maßnahmen bestätigt und als positiv erachtet. Das kann organisatorische Schwächen der Vergangenheit nicht ungeschehen machen, dokumentiert aber, dass ich nach Bekanntwerden des Sachverhaltes die richtigen politischen Entscheidungen getroffen habe und auch die Sozialabteilung im Verwaltungsbereich umfassend gegengesteuert hat“, sagt Landesrätin Gerstorfer abschließend.