Landesrat Achleitner: OÖ. Härtefallfonds greift heimischen Kleinbetrieben mit bis zu 25.000 Euro unter die Arme

Landeskorrespondenz

„,OÖ. Härtefallfonds‘ bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Kleinbetriebe, die keine Unterstützung vom Bund erhalten.“

 

(Presseaussendung vom 22.4.2020)

„Wir lassen unsere Kleinbetriebe nicht im Stich. Für Betriebe, die keine Unterstützung vom Bund erhalten, weil sie die entsprechenden Kriterien nicht erfüllen, haben wir den ‚OÖ. Härtefallfonds‘ eingerichtet, der ein Teil des 580 Mio. Euro umfassenden ‚Oberösterreich-Pakets‘ des Landes ist“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. Damit will das Land überall dort helfen, wo die Maßnahmen des Bundes zu wenig oder gar nicht wirken.

 

„Kleinbetriebe verfügen meist kaum über finanzielle Reserven. Deshalb bedeutet die aktuelle Situation gerade für sie eine akute Existenzgefährdung. Zwar hat der Bund für Kleinbetriebe einen Härtefall-Fonds und einen Corona-Hilfs-Fonds eingerichtet. Für all jene Kleinbetriebe, wo die Maßnahmen des Bundes zu wenig oder gar nicht wirken, unterstützen wir mit dem ‚OÖ. Härtefallfonds‘“, unterstreicht Landesrat Achleitner. Insbesondere auch Familienbetriebe will man damit unterstützen.

 

In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses werden 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückganges – konkret im Zeitraum von 16. März bis 15. Juni – ersetzt. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro. Förderbar sind tatsächlich angefallene Kosten wie Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten und Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation.

 

„Klein- und Familienbetriebe sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich, deshalb haben sie auch jetzt unserer volle Unterstützung. Wir wollen auch hier um jeden Betrieb, um jeden Arbeitsplatz kämpfen“, betont Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.

 

Fördervoraussetzung für Mittel aus dem „OÖ. Härtefallfonds“ ist neben einem Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich ein Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent, die Erfüllung der URG-Kriterien, und der Antragssteller darf bei den Corona- Bundesförderungen aus dem Härtefall-Fonds oder Corona-Hilfs-Fonds nicht anspruchsberechtigt sein. Der OÖ. Härtefallfonds soll morgen mit dem gesamten Oberösterreich-Paket vom OÖ. Landtag beschlossen werden. Ab Montag können die Unterstützungen des OÖ. Härtefallfonds beantragt werden – bis einschließlich 30. Juni 2020.