Gemeinde-LR Hiegelsberger und Gemeindebund-Präsident Hingsamer: Projektfinanzierung für Gemeinden gesichert – notwendige Flexibilität in Krisenzeiten ist Thema im Landtag

Landeskorrespondenz

Corona-Krise stellt enorme finanzielle Herausforderung sowohl für Bund, Länder als auch Gemeinden dar

 

(Presseaussendung vom 22.4.2020)

In der Corona-Krise gibt es aktuell viele heimliche Heldinnen und Helden, unter ihnen auch die politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger und Bediensteten in den Gemeinden. Sie sind für die Menschen im Land wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und halten mit großem persönlichen Einsatz den täglichen Betrieb und die Infrastruktur am Laufen. Durch den zu erwartenden Rückgang der Kommunalsteuer und der Ertragsanteile wird die Corona-Krise auch zur finanziellen Herausforderung für die Gemeinden, ebenso wie für das Land und den Bund. Ein gemeinsames und beherztes Vorgehen sowie eine gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind erforderlich. „Oberösterreich ist geprägt durch ein gutes Miteinander der Gemeinden untereinander und mit dem Land Oberösterreich. Erst letzte Woche konnte das Land Oberösterreich den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zusichern, dass die Bedarfszuweisungsmittel für aktuell in Umsetzung befindliche Projekte gesichert sind. Auch neue Projekte der Daseinsvorsorge können gestartet werden. Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung oder Sicherheit sollen daher weiter geplant und durchgeführt werden. Das Land Oberösterreich handelt hier bewusst anders als beispielsweise Tirol, das einen generellen Stopp für neue Projekte verfügt hat“, so Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger und Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer.

 

Finanzielle Mehrbelastung trifft alle Körperschaften

Um die wirtschaftlichen Verwerfungen infolge des Corona-Virus zu begrenzen, hat die Bundesregierung ein beispielloses Hilfspaket erarbeitet. Dieses wurde vom Land mit weiteren beträchtlichen finanziellen Mitteln ergänzt. Die öffentlichen Haushalte müssen in dieser Situation ihre Reserven nutzen, um den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten, das betrifft auch die Gemeinden.

 

„Unsere Gemeinden haben sich in den letzten Jahren finanziell sehr gut entwickelt, das zeigt die stark abgenommene Zahl von Gemeinden im Härteausgleich. Gerade im letztjährigen Doppelbudget wurde auf eine gerechte und sinnvolle Lastenverteilung zwischen den Gemeinden und dem Land Oberösterreich geachtet. Trotzdem wird die Corona-Krise auch bei den Gemeinden budgetäre Folgen haben - So wie in allen öffentlichen Budgets und leider auch bei den Unternehmen und bei sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern privat. Es ist auch zu erwarten, dass die Anzahl der Härteausgleichsfondsgemeinden – früher Abgangsgemeinden – im heurigen Jahr steigen wird. Wir müssen daher wahrscheinlich innerhalb der vier Fonds - Strukturfonds, Projektfonds, Regionalisierungsfonds, Härteausgleichsfonds - umschichten. Dem werden wir uns widmen, sobald wir über ein klares Bild verfügen, was die Ertragsanteile betrifft“, führt Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger aus.

 

Flexibilität im Gemeindebetrieb ist Thema im Landtag

 

Um auch in Krisenzeiten die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und deren Kollegialorgane (Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Ausschüsse, Gemeindevorständinnen und Gemeindevorstände, Gemeindeverbände, aber auch z. B. Lehrerkonferenzen in den Schulen)  sicherzustellen, werden im COVID-Landesgesetz generelle, allgemeine Sonderbestimmungen betreffend Sitzungen von Kollegialorganen vorgenommen. In dringenden Angelegenheiten werden Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen ermöglicht. Diese Änderungen werden im Landtag am 23. April 2020 behandelt und sollen bis 1. Juni 2020 gelten. Bei Bedarf können diese Regelungen jedoch von der Landesregierung per Verordnung verlängert werden.

„Für die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und deren Gremien ist die Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen und Videokonferenzen notwendig. Umlaufbeschlüsse sollten allerdings nur ausnahmeweise und bei unstrittigen Themen in Anspruch genommen werden. Wenn Verhandlungsgegenstände betroffen sind, die laut Gemeindeordnung öffentlich zu verhandeln sind – z. B Rechnungsabschluss, - ist ein Umlaufbeschluss nicht zulässig. Gemeinsam mit der Einführung von Videokonferenzen zur Abhaltung von Sitzungen verschaffen wir den Gemeinden mehr Spielraum in der täglichen Arbeit. Gleichzeitig bleibt die rechtliche Legitimität der erfolgten Beschlüsse sichergestellt“, erläutert Hingsamer.

 

Volle Unterstützung seitens des Landes für Gemeinden

 

Trotz der aktuellen Einschränkungen im Dienstbetrieb befinden sich die Gemeinden in ständiger Abstimmung mit den Abteilungen des Landes, zuvorderst die Direktion Inneres und Kommunales (IKD). Die Mitarbeiter/innen der IKD, von denen auch viele im Krisenstab tätig sind, unterstützen die Gemeinden in all ihren Belangen. „Das ist auch eine Herausforderung für die gesamte Direktion Inneres und Kommunales, bei der ich mich – stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – beim Leiter der IKD, Herrn Direktor Hofrat Mag. Hochedlinger, aufrichtig für die Mühen der letzten Wochen bedanke. Gerade in der jetzigen Situation hängt es auch an den handelnden Personen, sich auf machbare und notwendige Projekte zu konzentrieren und gemeinsam gut durch die Krise zu kommen. In der IKD finden die Gemeinden immer kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre Anliegen“, so Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger abschließend.