LR Steinkellner: Regelmäßige Tunnel- und Brückenprüfungen sorgen für zuverlässige Infrastruktur in

Landeskorrespondenz

Die Bilder des Brückenunglücks von Genua, bei dem eine Autobahnbrücke einstürzte und mehr als 40 Menschen in den Tod riss, ist noch in den Köpfen der Menschen vorhanden. Nun kam es zwischen Ligurien und der Toskana erneut zu einem Brückeneinsturz auf einer italienischen Staatsstraße. „Diese Ereignisse unterstreichen die Notwendigkeit kontinuierlicher Überprüfungs-, Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen“, so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

 

Auf dem gesamten Landesstraßennetz Oberösterreichs existieren in Summe mehr als 3.145 Brücken und Kunstbauten (inkl. Galerien, geankerte Stützmauern, Grünbrücken, Tunnel). „Jährlich werden weit über 1.000 Kontrollen und rund 350 Überprüfungen von Landesbrücken vorgenommen, um die Grundvoraussetzung einer modernen Gesellschaft – die sichere Mobilität – zu gewährleisten“, so Steinkellner. Die technischen Richtlinien sehen im Wesentlichen zwei grundlegende Arten von Bauwerksüberprüfungen vor. So wird zwischen Brückenkontrollen und Brückenprüfungen unterschieden.

 

Die Kontrolle:

Ein Brückenobjekt ist alle zwei Jahre und im Anlassfall (z.B. nach Hochwasser) einer Kontrolle zu unterziehen. Im Zuge dieser Kontrollen wird die Veränderung des Erhaltungszustandes zum letzten Prüf- bzw. Kontrollereignis festgestellt und dokumentiert.

 

Die Prüfung:

Alle sechs bis zwölf Jahre (je nach Bauart und statischem System) bzw. wenn es der Zustand des Objektes erfordert auch in einem kürzeren Intervall ist eine Brücke einer genauen Prüfung zu unterziehen. Im Zuge der Prüfung wird der Erhaltungszustand erhoben, dokumentiert und bewertet. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Befund dokumentiert. Für das Gesamtobjekt sowie für die Hauptbauteile werden Zustandsnoten nach dem Schulnotensystem vergeben (die Note 1 steht für einen sehr guten – und die Note 5 zeigt einen schlechten Erhaltungszustand).

 

Auch in Anbetracht der aktuellen Vorgaben werden alle für die Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Tätigkeiten, wie bspw. regelmäßige Streckendienste, aufrechterhalten. Ebenfalls werden die Tunnelüberwachungen uneingeschränkt gewährleistet. Mit 14. April 2020 werden zahlreiche Arbeiten an aktuellen Baulosen wie bspw. der Traunbrücke Gmunden fortgesetzt bzw. wurden auf Basis der Einigung der Sozialpartner bereits diese Woche wieder aufgenommen.

 

„Damit ein funktionierendes Straßen- und Brückennetz zur Verfügung gestellt werden kann, ist die Erhaltung und kontinuierliche Wartung von essentieller Bedeutung. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie werden die Sicherheitsgewährleistungen eingehalten", so Landesrat Steinkellner.