Landesrat Achleitner: Begutachtungsfrist für ROG-Novelle wird verlängert – Betriebe werden von Überprüfungen entlastet

Landeskorrespondenz

Betriebe werden von Überprüfungen entlastet

Das Standortressort des Landes setzt Kontrollen und Prüfungen bei Förderungen aus. Die Begutachtungsfrist für die Raumordnungs-Novelle wird noch um ein weiteres Monat verlängert. „Und mit Ministerin Aschbacher wurde vereinbart, dass die Arbeitsinspektorate sich jetzt nur auf Beratungen konzentrieren“, berichtet LR Achleitner.

Ein Lehrling mit ihrem Chef bei der Arbeit.

Quelle: @goodluz – stock.adobe.com

Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner: „Jetzt geht es darum, möglichst viel Druck von Unternehmen zu nehmen: Arbeitsinspektorate konzentrieren sich auf Beratungen  – Standortressort des Landes setzt Kontrollen und Prüfungen bei Förderungen aus“

 

(Presseaussendung vom 18.3.2020)

„Besondere Umstände erfordern auch besondere Flexibilität: Daher haben wir uns entschlossen, aufgrund der Ausnahmesituation durch das Coronavirus die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Raumordnungsgesetz, die an sich mit Ende März abgelaufen wäre, noch um ein weiteres Monat zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz der aktuell schwierigen Lage alle Anregungen und Änderungsvorschläge für die Raumordnungsgesetz-Novelle eingebracht werden können“, gibt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner bekannt. „Auch unsere Betriebe benötigen in dieser Krisensituation größtmögliche Flexibilität seitens der Vorgaben und Überprüfungen der Behörden. Daher werden alle Überprüfungen, die nicht unmittelbar der Einhaltung von Sicherheitsstandards dienen, seitens des Standortressorts des Landes ausgesetzt. Und mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher wurde vereinbart, dass die Arbeitsinspektorate sich jetzt nur auf Beratungen der Unternehmen konzentrieren, insbesondere zur Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus“, erklärt Landesrat Achleitner.

 

„Unsere Betriebe stehen jetzt unter größtem Druck. Um ihre Existenz und damit auch den Weiterbestand von Arbeitsplätzen absichern zu können, müssen wir sie bestmöglich entlasten. Daher wurde mit Arbeitsministerin Aschbacher vereinbart, dass die Arbeitsinspektorate vorerst keine Kontrollen in den Unternehmen durchführen, sondern sich jetzt auf die Beratung konzentrieren, vor allem bezüglich der Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus“, erläutert Landesrat Markus Achleitner.

 

„Auch im Verantwortungsbereich des Standortressorts des Landes werden Überprüfungen so weit wie vertretbar ausgesetzt, sowohl was die Auszahlung von Förderungen betrifft, als auch die Einhaltung von Vorgaben des Landes. Hier wird möglichst kulant vorgegangen, um den Druck von den Betrieben zu nehmen“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Achleitner.