Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird

Jagdstand am Waldrand mit Blick auf eine Wiese

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Mit diesem Gesetz wird die behördliche Arrondierung für bestimmte Fälle wiedereingeführt sowie eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler ermöglicht.

Am 5. März 2020 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

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