LR Hiegelsberger: Evaluierung der Gemeindefinanzierung NEU startet

Landeskorrespondenz

 

(Presseaussendung vom 31.1.2020)

Seit 1. Jänner 2018 ist die Gemeindefinanzierung NEU in Kraft. Die zugrundliegenden Richtlinien wurden von der Oö. Landesregierung am 24. April 2017 einstimmig beschlossen. Mit dem Fonds-Modell und den objektiven Vergaberichtlinien wird die Gemeindeautonomie gestärkt und Anreize für gemeindeübergreifende Zusammenarbeiten gesetzt. Die ebenfalls in den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU vorgesehene Evaluierung startete am 27. Jänner 2020 mit der ersten Sitzung der Projektgruppe.

 

Alle Prozessbeteiligten an einem Tisch

Die Projektgruppe unter der Leitung von Direktor HR Mag. Alois Hochedlinger besteht aus Vertretern der Direktion Inneres und Kommunales, der Gemeinden und der Büros der Landesräte Max Hiegelsberger und Birgit Gerstorfer. Somit finden sich alle am Prozess Beteiligten an einem Tisch ein, um die eingegangenen Verbesserungsvorschläge und gesammelten Erfahrungen von allen Seiten zu betrachten. Auch der Gemeindebund ist in der Projektgruppe vertreten. So können für alle Beteiligten sinnvolle Ergänzungen zu den bestehenden Richtlinien erarbeitet werden.  

„Von Anfang an war uns klar, dass die Gemeindefinanzierung NEU wie jedes Reformprojekt dieses Umfangs nach einer ersten Zeit der Erprobung eine Evaluierung braucht. Schließlich hat sich für die Gemeinden durch diese Reform wirklich viel verändert, da kann man nicht alles zu hundert Prozent richtig machen. Die Evaluierung ist Teil einer verantwortungsbewussten Politik“, so Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger.

 

Zahlreiche Rückmeldungen zur Gemeindefinanzierung NEU

Die laufende Evaluierung basiert auf Rückmeldungen seitens der betroffenen Institutionen wie den Gemeinden, einer Befragung durch die FH OÖ und der Auswertung der Gemeindebudgets des Finanzjahres 2018. Die Rückmeldungen zeigen zum überwiegenden Teil eine sehr gute Akzeptanz des neuen Modells, Feinjustierungen haben noch zu erfolgen. „Die Rückmeldungen seitens der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch seitens der abwickelnden Behörde zeigen klar auf, dass uns mit der Gemeindefinanzierung NEU ein Meilenstein gelungen ist. Die Evaluierung wird weitere Verbesserungspotentiale aufzeigen, die wir im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse auch schnellstmöglich in die entsprechenden Richtlinien einarbeiten werden. Eine überarbeitete Fassung soll bereits 2021 in Kraft treten“, so Hiegelsberger: „Auch weiterhin werden die Stärkung der Gemeindeautonomie, der Anreiz zur Zusammenarbeit, die Haushaltskonsolidierung und die transparente Vergabe von Bedarfszuweisungen die zentralen Ziele der Gemeindefinanzierung NEU bleiben.“