LH Stelzer folgt einstimmiger Empfehlung der unabhängigen Kommission

Landeskorrespondenz

Kommission empfiehlt Abberufung des Bezirkshauptmannes von Braunau

 

(Presseaussendung vom 8.10.2019)

Im Abberufungsverfahren betreffend den Bezirkshauptmann von Braunau gibt es die einstimmige Empfehlung der gesetzlich vorgesehenen und unabhängigen Begutachtungskommission, Georg Wojak von seiner Funktion abzuberufen. Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer wurde heute früh in einem ausführlichen Gespräch mit der Begutachtungskommission vom Inhalt des Gutachtens informiert und wird der Empfehlung folgen.

 

Dem Gutachten sind zwei intensive Befragungen von Georg Wojak durch die Begutachtungskommission vorausgegangen. Außerdem wurden insgesamt 29 Auskunftspersonen, unter anderem aus der Bezirkshauptmannschaft und dem Sozialhilfeverband Braunau, der Personalvertretung, kommunale Verantwortungsträger und Vertreter von Einsatzorganisationen befragt.

 

Personalvertretung einstimmig und fraktionsübergreifend für Abberufung

Auch die Mitglieder der Personalvertretung der oberösterreichischen Landesverwaltung haben sich heute früh einstimmig und fraktionsübergreifend für die Abberufung des Bezirkshauptmannes von Braunau ausgesprochen.

 

„Wir haben in dieser Causa, wie es rechtlich vorgeschrieben und verpflichtend ist, eine Begutachtungskommission einberufen. Diese sechsköpfige Kommission setzte sich aus Fachleuten der Landesverwaltung, des Landesverwaltungsgerichts und externen Experten aus dem Personal- und Managementbereich zusammen. In diesem konkreten Fall haben alle Mitglieder der Kommission die Sachlage eindeutig und einstimmig beurteilt, dass Wojak für die Ausübung dieser Führungsfunktion nicht mehr geeignet ist. Deshalb folge ich - wie in allen anderen Fällen zuvor - der einstimmigen Empfehlung der nach den Vorgaben des oö. Objektivierungsgesetz eingerichteten Kommission“, sagt der Landeshauptmann. Landeshauptmann Stelzer hat Georg Wojak heute in einem persönlichen Gespräch von der Abberufung informiert.

 

LH Stelzer folgte bislang immer der Empfehlung der Kommission

Seit 23. Oktober 2015 ist Landeshauptmann Stelzer für das Personal in der Landesverwaltung zuständig. 52 Objektivierungsverfahren für leitende Funktionen (darunter vier Ausschreibungen für Leitungen bei Bezirkshauptmannschaften) gab es seither. Der Landeshauptmann hat sich in allen 52 Verfahren an die Empfehlung der Begutachtungskommission gehalten. Das bedeute Objektivität im Land, so der Landeshauptmann: Man folge bei der Bestellung von Dienstposten der Beurteilung durch die Kommission, aber eben auch im Falle einer Abberufung.

 

Kommission prüfte Führungskompetenz, nicht strafrechtliche Vorwürfe

Analog zu einem Bestellungsverfahren prüft die Begutachtungskommission auch bei einem Abberufungsverfahren die Fachkompetenz, Methoden- und Managementkompetenz, Persönlichkeit- und Sozialkompetenz, sowie die Fähigkeit zur Personalführung. Kurz gesagt: Die Kommission hat geprüft, ob Georg Wojak für die Ausübung dieser Führungsfunktion geeignet ist oder eben nicht. Die strafrechtlichen Vorwürfe, die im Raum stehen, wurden von der Begutachtungskommission nicht geprüft – damit hat sich die Justiz zu beschäftigen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

 

Die Abberufung von Georg Wojak als Bezirkshauptmann von Braunau hat nicht automatisch zur Folge, dass das Dienstverhältnis mit dem Land Oberösterreich aufgelöst wird.  „Mir tut diese Situation persönlich Leid. Er hat - trotz der jüngsten negativen Entwicklungen - auch gute Dienste für das Land Oberösterreich geleistet. Ich werde ihm daher neue Aufgaben zuteilen“, betont der Landeshauptmann. Wojak soll vor allem bei der Gestaltung des Gedenkjahres 2020 mitwirken oder etwa seine Expertise in projektbezogene Tätigkeiten im Umfeld der Stiftung Hartheim einbringen.

 

Natürlich müsse man die Situation aber dann neu bewerten, sollte ein Gericht zur Entscheidung gelangen, dass strafbares Handeln von Georg Wojak vorliegt, so der Landeshauptmann.

 

Wie geht es an der Bezirkshauptmannschaft Braunau weiter?

Die BH Braunau wird bis zur Neubestellung weiterhin interimistisch von der Bezirkshauptfrau von Ried, Yvonne Weidenholzer geleitet. „Yvonne Weidenholzer wird weiterhin für reibungslose Abläufe an der Bezirkshauptmannschaft Braunau sorgen und sicherstellen, dass die Bezirkshauptmannschaft eine verlässliche Anlaufstelle für die Verwaltungsanliegen der Bevölkerung bleibt“, so der Landeshauptmann.

 

Die Ausschreibung für die neue Leitung der Bezirkshauptmannschaft erfolgt unmittelbar. Ziel ist es, dass bereits Anfang 2020 eine neue Leiterin oder ein neuer Leiter den Dienst an der Bezirkshauptmannschaft Braunau aufnimmt.

 

Details zum Gutachten und zur Empfehlung der Abberufungskommission dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Für Georg Wojak gibt es in einem Gespräch mit Mitgliedern der Begutachtungskommission natürlich die Möglichkeit, das Gutachten zu besprechen.

 

Die Mitglieder der Begutachtungskommission:

  • Dr.in Hilde Hartl, Leiterin der Abteilung Personal-Objektivierung (nicht stimmberechtigt)
  • Mag.a Antonia Licka, Landespräsidialdirektorin
  • Mag. Helmut Ilk, Direktor Personal
  • Mag. Markus Kitzberger, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts
  • Dipl.-Betriebswirtin (FH) Andrea Schörghofer-Tomassich, Personal- und Managementberaterin
  • Mag. Thomas Stummer, Personal- und Managementberater