Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 und das Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994 geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2019)

Ein Bauer steht in einem Getreidefeld und zeigt seinem Baby eine Getreideähre.

Quelle: Den, Adobe Stock

Wesentliche Inhalte dieser Novelle sind Anpassungen betreffend Arbeitszeit und Dienstnehmerschutz analog zum außerlandwirtschaftlichen Bereich, die Erstattung von Internatskosten für auszubildende Lehrlinge für Berufe der Land- und Forstwirtschaft, die Übernahme von Änderungen der Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenzgesetzes und des Vatermonats.

Am 10. Oktober 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 und das Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994 geändert werden (Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2019), (mehrheitlich: ÖVP- und FPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Der Bund hat mit BGBl. I Nr. 59/2018, BGBl. I Nr. 100/2018, BGBl. I Nr. 16/2019, BGBl. I Nr. 73/2019 und BGBl. I Nr. 74/2019 die grundsatzgesetzlichen Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 geändert. Diese grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen. Gleichzeitig werden die Oö. Landarbeitsordnung 1989 und das Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994 um eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergänzt.

Wesentliche Punkte der Novelle sind:

  • Die Anpassung der Regelungen betreffend die Arbeitszeit analog zum außerlandwirtschaftlichen Bereich;
  • der Nachvollzug von Regelungen betreffend den Dienstnehmerschutz im außerlandwirtschaftlichen Bereich;
  • die Übernahme von Änderungen des Mutterschutzgesetzes 1979 und des Väter-Karenzgesetzes;
  • die Erstattung von Internatskosten für auszubildende Lehrlinge für die Berufe der Land- und Forstwirtschaft;
  • Angleichungen bei der Arbeitszeit von Jugendlichen an das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987;
  • die Übernahme von Regelungen aus dem Arbeitsvertrags-Anpassungsgesetz;
  • die Übernahme des Vatermonats.

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