Chancen statt Schulden: Oö. Schuldenbremse soll verlängert werden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 28.8.2019)

Die im Jahr 2018 beschlossene Schuldenbremse für Oberösterreich soll verlängert werden. „In den Jahren 2018 und 2019 hat unser Bundesland erstmals seit vielen Jahren wieder keine Schulden mehr gemacht und sogar Schulden abgebaut. Das war keine finanzpolitische Eintagsfliege, sondern ein konsequenter Kurswechsel. Daher ist es nur logisch die Schuldenbremse zu verlängern“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner. Denn was für die Unternehmen und Privatpersonen gelte, müsse auch für die Politik selbstverständlich sein: nicht mehr ausgeben, als man einnimmt.

 

Der Gesetzesentwurf für die Fortführung der Schuldenbremse (Oö. Stabilitätssicherungsgesetz) soll am 10. Oktober 2019 in den Oberösterreichischen Landtag eingebracht werden. Nach anschließenden Beratungen im Finanzausschuss soll über die Gesetzesvorlage der Oberösterreich-Schuldenbremse in der Sitzung des Oberösterreichischen Landtages am 7. November 2019 abgestimmt werden.

 

Notwendig wird die Verlängerung der Schuldenbremse aufgrund der Einführung des neuen Rechnungssystems. Denn ab dem Jahr 2020 wird das Land Oberösterreich auf ein neues, an die Doppik angelehntes, Rechnungssystem (VRV 2015) umsteigen. Die Umstellung des bisherigen Rechnungswesens auf die Vorgaben der VRV 2015 bedeutet für das Land Oberösterreich, sowie für die übrigen Gebietskörperschaften, einen Meilenstein hinsichtlich Transparenz des Rechnungswesens und Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage.

 

Aber auch künftig gilt: Das Land Oberösterreich darf nicht mehr ausgeben, als es einnimmt. Dieser Grundsatz gilt sowohl für den Landesvoranschlag als auch für den Rechnungsabschluss.

 

Ausnahmen: Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen

Ausnahmen von dieser Ausgabenhöchstgrenze sind ausschließlich für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen vorgesehen. Bei einer Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze ist der Differenzbetrag verpflichtend in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.

 

Die Oberösterreich-Schuldenbremse im nationalen und internationalen Vergleich strenger und ehrlicher:

Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 sieht auch eine Form der Schuldenbremse vor. Das Oberösterreich-Modell ist jedoch im nationalen und internationalen Vergleich strenger und klarer geregelt als andere Schuldenbremsen. „Bei der Oberösterreich-Schuldenbremse gibt es keine finanzpolitischen Hintertürchen. Es gibt nur einen klaren und ehrlichen Grundsatz: Die Ausgaben dürfen nicht höher als die Einnahmen sein“, so Landehauptmann Mag. Thomas Stelzer und LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.