Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2019 - Oö. LuftREnTG-Novelle 2019)

In einem Kamin brennt Feuer, davor steht ein Weidekorb mit Brennholz

Quelle: maho, Adobe Stock

Die Novelle sieht vor, dass in Neubauten keine Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe mehr errichtet werden dürfen, sofern der Antrag auf Bewilligung des Bauvorhabens bzw. die Anzeige des Bauvorhabens nach dem 31. August 2019 bei der Behörde eingebracht wird.

Am 23. Mai 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2019 - Oö. LuftREnTG-Novelle 2019), (mehrheitlich: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das von Österreich ratifizierte Übereinkommen von Paris sieht ua. eine Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur auf möglichst 1,5° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor und legt fest, dass die Vertragsparteien bestrebt sind, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emission von Treibhausgasen zu erreichen.

Neben einer Vielzahl weiterer nationaler Maßnahmen sind dazu auch der schnellstmögliche Ausstieg aus fossilen Energieträgern sowie der Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich. Aus diesem Grund soll eine Beschränkung dahingehend erfolgen, dass in Neubauten keine Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe mehr errichtet werden dürfen, sofern der Antrag auf Bewilligung des Bauvorhabens bzw. die Anzeige des Bauvorhabens nach dem 31. August 2019 bei der Behörde eingebracht wird.

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