LR Steinkellner: Manipulationen an Abgasnachbehandlungssystemen sind illegal

Landeskorrespondenz

Gegenmaßnahmen werden auf der Tagung der Landesverkehrsreferenten am 17. Mai 2019 in Salzburg eingebracht!

 

(Presseaussendung vom 18.4.2019)

Mit Inkrafttreten der 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) im März dieses Jahres, wurden Änderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens eines Fahrzeuges zur Folge haben, als unzulässig erklärt. "Damit sind Manipulationen oder Deaktivierungen von Abgasnachbehandlungssystemen wie z.B. ‚AdBlue-Deaktivierung‘ oder Manipulationen von Partikelfiltern ausdrücklich verboten", betont Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

 

Feststellung von AdBlue- und Abgasmanipulationen:

Moderne Lastkraftwagen benötigen zur Erreichung der Abgasklassen Euro 5 und 6 aufwändige Abgassysteme zur Reinigung bzw. Verbrennung von Schadstoffen. Dabei werden sowohl Partikelfilter, als auch Harnstoff (Ad-Blue) verwendet. Diese Systeme verursachen Mehrkosten beim Betrieb des Lastkraftwagens durch erhöhten Serviceaufwand (Filtertausch) und zusätzliche Tankkosten (Harnstoff).

 

Um Kosten zu sparen, werden speziell im internationalen Verkehr, vermehrt Manipulationen an den Abgasreinigungsanlagen bzw. Ad-Blue Anlagen vorgenommen. Ein manipulierter LKW der Abgasklassen Euro 5 und 6 emittiert aber Schadstoffe (vor allem NOx) vergleichbar eines LKW der Abgasklasse Euro 0.

 

"Diesen Betrügern gilt es schnellstmöglich das Handwerk zu legen. Daher sollen diesbezügliche Verkehrskontrollen künftig verstärkt werden", so Landesrat Mag. Steinkellner.

 

Zur Detektion dieser Luftschadstoffe wird derzeit am Aufbau eines Messwagens durch die TU Graz gearbeitet. Damit können Abgasmanipulationen künftig bereits im Fließverkehr nachgewiesen und die betroffenen LKW selektiv zur näheren Kontrolle angehalten werden. Zusätzlich arbeitet die Fa. AVL-Ditech in Graz an einem Gerät zur Auswertung abgasrelevanter Daten über elektronische Schnittstellen der Fahrzeuge. "Diesbezügliche detaillierte Anforderungen werden bei der nächsten Tagung der Landesverkehrsreferenten von den Ländern mit dem Bund diskutiert und festgelegt", so Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.