Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Einstimmiger Beschluss bei der Familienreferent/innen-Konferenz auf Indexierung der Einkommensgrenzen und Förderbeträgen bei der Schul- und Heimbeihilfe sowie der Schulveranstaltungshilfe des Bundes

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 5.4.2019)

Auf Einladung und unter dem Vorsitz der Steiermark fand heute die Landesfamilienreferent/innenkonferenz in Stainz statt. Von Oberösterreichs Familienreferenten Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner wurde ein Antrag auf Indexierung der Einkommensgrenzen und Förderbeträge bei der Schul- und Heimbeihilfe sowie der Schulveranstaltungshilfe des Bundes eingebracht.

 

Seit 2007, also fast 12 Jahre, wurden die Einkommensgrenzen und die Förderbeträge der Schulveranstaltungs- sowie Schul- und Heimbeihilfe des Bundes nicht mehr angepasst. In diesen 12 Jahren sind die durchschnittlichen Kosten lt. Verbraucherpreisindex um 25 % gestiegen. Damit sind immer mehr Familien, die über ein Erwerbseinkommen verfügen, aus den Einkommensgrenzen herausgefallen, und jene Familien, deren Antrag positiv erledigt werden konnte, haben einen Betrag erhalten, der wertmäßig 25 % unter jenem Betrag lag, den noch Familien im Jahr 2007 erhalten haben.

 

Neben der überfälligen Anpassung der Einkommensgrenzen und Förderbeträge regte Oberösterreich auch eine transparentere und zeitgemäße Abwicklung der Förderungen an. Bisher besteht keine Möglichkeit auf eine Online-Beantragung. Aufgrund der komplexen Berechnung und der Abwicklung ausschließlich in Papierform wird auch der Verwaltungsaufwand unnötig erhöht.

 

Eltern kritisieren auch die Antragsfristen, die dazu führen, dass zB für Schulveranstaltungen, die am Ende des Schuljahres geplant sind, die Anträge bereits bis Ende April eingereicht werden müssen, oft übersehen werden und so zum Verlust der Schulveranstaltungshilfe führt. Schul- und Heimbeihilfe müssen noch früher, bis 31.12. des laufenden Schuljahres, beantragt werden.

 

„Mittlerweile bekommt nur mehr jede/r 10. Schüler/in (ab dem 10. Schuljahr) die Schulhilfe des Bundes. Auch die Anträge auf finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung sind rückläufig. Grund dafür ist, dass die Einkommensgrenzen bei den Förderungen seit 12 Jahren nicht angepasst wurden. Die letzte Erhöhung der Beiträge und der Wertgrenzen im Schulbeihilfengesetz 1983 erfolgte auf Initiative des oberösterreichischen Landtages im Jahr 2007. Deshalb war es mir wichtig, einen entsprechenden Antrag auf Indexierung der Einkommensgrenzen und Förderbeträge bei der heutigen Familienreferent/innen-Konferenz einzubringen. Es freut mich sehr, dass der Antrag von allen Familienreferent/innen mitgetragen und einstimmig beschlossen wurde“, so Familienreferent Dr. Manfred Haimbuchner.

 

Laut einer Erhebung der AK kostet der Besuch einer weiterführenden Schule pro Jahr und Kind im Schnitt 2.722 Euro. Der Grundbetrag bei der Schulbeihilfe von 1130 Euro pro Jahr bzw. 94 Euro pro Monat deckt somit nicht einmal die Hälfte der Kosten ab.

 

Dort, wo es keine Bundesförderung für Schulveranstaltungen gibt, fördert das Land OÖ. Auf Initiative von LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner wurde dieser Zuschuss für Schulveranstaltungen für öffentliche Pflichtschulen (VS, NMS, Polytechnische Schule) im letzten Jahr deutlich ausgebaut: Die Einkommensgrenzen wurden um 20 % erhöht und der Förderbetrag sogar um 25 %. Je Schulveranstaltungstag werden 25 Euro zugeschossen – für einen 5-tägigen Schikurs z.B. 125 Euro. Die Einkommensgrenze liegt für eine 4-köpfige Familie (Vater/Mutter + 2 Kinder) bei einem Jahresnettoeinkommen von 40.320 Euro.

 

„Der Besuch einer weiterführenden Schule ist für viele Familien eine massive Belastung, vor allem auch dann, wenn in einer Familie mehrere Kinder sind, die eine höhere Schule besuchen. Schließlich kann es nicht sein, dass ein Besuch einer weiterführenden Schule von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig gemacht wird“, schließt Familienreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.