Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Vorwürfe gegen Seniorenwohn- und Pflegeheim St. Georgen an der Gusen werden seit 20. März aufgearbeitet“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 25.3.2019)

Die Volksanwaltschaft hat am 19. März 2019 in einem Schreiben an das Land Vorwürfe gegen das Seniorenpflegeheim St. Georgen an der Gusen erhoben. Unmittelbar danach hat die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer gehandelt und die Heimaufsicht des Landes mit einer unangekündigten Prüfung beauftragt: „Es ist meine Pflicht, allen Vorwürfen umgehend nachzugehen und zu überprüfen, ob vor Ort die Qualitätsstandards eingehalten werden. Bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden der Vorwürfe ist ein Sachverständiger der Heimaufsicht unangemeldet zur Begutachtung nach St. Georgen an der Gusen gefahren. Noch heute wird ein umfassender Bericht der Heimaufsicht fertiggestellt und ergeht anschließend an die Volksanwaltschaft. Diese hat bis 11. April um Stellungnahme gebeten.“

 

Im Brief der Volksanwaltschaft wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Influenzaausbruches Hygienemaßnahmen nur zögerlich umgesetzt worden seien. Die Heimaufsicht stellte fest, dass an der letzten Hygieneschulung nur eine geringe Anzahl an Mitarbeiter/innen teilgenommen hat und sich die Hygienebeauftragte derzeit in Karenz befindet. Deshalb wurden sofort folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Der Hygieneplan wurde überarbeitet. Dazu finden verpflichtende Schulungen aller Mitarbeiter/innen statt.
  • Ein externes Unternehmen begleitet das Pflegeheim bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen.

 

„Ich setze alles daran, die hohe Qualität in unseren Altenbetreuungseinrichtungen zu gewährleisten. Die Sachverständigen des Landes haben sofort die notwendigen Maßnahmen gesetzt. Selbstverständlich habe ich die Heimaufsicht beauftragt, die Umsetzung engmaschig zu kontrollieren und zu begleiten“, so Landesrätin Gerstorfer.

 

Im Pflegeheim St. Georgen wohnen 85 Personen. Beginnend mit 5. März 2019 waren einige Personen erkrankt. Insgesamt wurden 9 Personen aufgrund von Symptomen, die einer Influenza zugerechnet werden können, stationär im Krankenhaus behandelt. Seit 12. März sind (lt. Dokumentation des Heimes) keine neuen Erkrankungen mehr aufgetreten. Die Überprüfung der Volksanwaltschaft fand am 14. und 16. März statt. Am Freitag befanden sich noch zwei Personen in einer Behandlung wegen Influenza, die Erkrankung war jedoch bereits im Abklingen.