Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner und LR Podgorschek zu mutmaßlichem Betrug bei Deutsch-Zertifikaten: Wer den Staat betrügt, muss mit Konsequenzen rechnen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 13.3.2019)

Die Oö. Landesregierung legt bei ihren Maßnahmen einen hohen Standard an, der eine transparente, nachvollziehbare und kontinuierliche Verwaltung ermöglicht. Wo es Voraussetzungen für staatliche Leistungen gibt, müssen diese einerseits angemessen erbracht werden und andererseits adäquat überprüft werden.

 

In bestimmten Fällen ist es geboten, staatliche Leistungen an die Kenntnis der Deutschen Sprache zu binden. Allen voran kann die Staatsbürgerschaft nur an Personen verliehen werden, die sich in der Landessprache verständigen können. Aber auch für andere staatliche Leistungen, wie etwa die Wohnbeihilfe, kann und muss das Beherrschen der Sprache als Voraussetzung betrachtet werden, wie es einem breiten gesellschaftlichen Konsens entspricht.

 

Die Überprüfung der Sprachkenntnisse wird dabei zur Garantie von rechtsstaatlichen Maßstäben wie Vorhersehbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz durch zertifizierte Institute vorgenommen, welche an standardisierte Verfahren gebunden sind. Diese Institute haben neben ihrer inhaltlichen auch eine formelle Verantwortung, gesetzlich festgelegte Maßstäbe nach einwandfreien Kriterien zu garantieren.

 

„In Oberösterreich sind nach einer ersten Durchsicht ungefähr ein Dutzend Fälle von Staatsbürgerschaftsverleihungen betroffen. Es gilt abzuwarten, wie die Gerichte in dieser Causa entscheiden, um anschließend tätig werden zu können. Anstehende Staatsbürgerschaftsfälle, die mit dieser Angelegenheit in Verbindung stehen könnten, werden wir vorerst nicht weiter bearbeiten, bis hier Klarheit besteht“, so Landesrat Elmar Podgorschek.

 

„Wer sich durch Erkaufen eines Zertifikates die Staatsbürgerschaft oder die Wohnbeihilfe erschleicht, verhöhnt all jene, die sich in unsere Gesellschaft integrieren und die deutsche Sprache lernen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass wir im Zuge der Amtshilfe an die Staatsanwaltschaft herantreten, um jene Personen ausfindig zu machen, die sich rechtswidrig Leistungen erschleichen, damit diese im Anlassfall zurückverlangt werden können“ kündigt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner genaue Überprüfungen und Konsequenzen an.