Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Gehaltsnachteile bei Pflege- und Betreuungskräften im Landes- und Gemeindedienst abschaffen“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 30.1.2019)

Der drohende Fachkräftemangel im Bereich der stationären Langzeitpflege wird auch in Oberösterreich immer stärker spürbar. Jene Fachkräfte, die für Tätigkeiten in diesem Bereich ausgebildet sind, haben aufgrund der aktuellen Arbeits­marktsituation die Möglichkeit, zwischen zahlreichen ausgeschriebenen Stellen die jeweils attraktivste und profitabelste auszuwählen. Einziger Nachteil: Bei einem Wechsel des Arbeitsgebers innerhalb von Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden müssen die Angestellten einen Lohnverlust von 5 % hinnehmen. „Diese sogenannte 95 %-Gehaltsregelung bringt Nachteile für die Betroffenen und führt zu einen Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Trägern von Alten- und Pflegeheimen.  Ich fordere die sofortige Abschaffung“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

  

In den Gehaltsgesetzen von Land und Gemeinden ist geregelt, dass Mitarbeiter/innen im Landesdienst, im Gemeindedienst oder im Dienstverhältnis in einem Gemeindeverband im ersten Dienstjahr nur 95 % des Gehalts bekommen. Die  95 %-Regelung gilt auch dann, wenn Fachkräfte bereits jahrelang bei einem privaten oder öffentlichen Träger tätig waren. Das führt dazu, dass sich Wiedereinsteiger/innen oder Berufsumsteiger/innen eher für den Wechsel zu einem privaten Heimträger entscheiden, weil sie dort ab dem ersten Tag das volle Gehalt bekommen.

 

Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, fordert Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer die Abschaffung dieser 95 %-Gehaltsregelung für die  Pflege- und Sozial­berufe.