LR Steinkellner: „Umfahrung Peilstein – Geh- und Radwegunterführung wird auf Kosten des Landes errichtet“

Landeskorrespondenz

Konstruktive Gespräche mit der Gemeinde Peilstein brachten eine zielführende Lösung

 

(Presseaussendung vom 13.1.2019)

"Ich habe der Gemeinde Peilstein bei einem konstruktiven Gesprächstermin Anfang 2019 zugesagt, dass die zusätzliche Unterführung für Radfahrer und Fußgänger, welche vor allem die Bewohner der Ortschaft Exenschlag mit dem Ortszentrum verbindet, vom Land errichtet und finanziert wird", freut sich Landesrat Mag. Günther Steinkellner. "Im Sinne einer zukunftsfähigen und verkehrssicheren Lösung im Rahmen eines solch langfristigen Projekts wie der Umfahrung Peilstein kann diese Variante mit einer eigenen Unterführung für Fußgänger und Radfahrer von mir nur unterstützt werden", so Landesrat Mag. Steinkellner weiter.

 

Der Baubeginn des Umfahrungsprojekts hängt nun wesentlich vom Gang der materienrechtlichen Bewilligungsverfahren ab. Die Planungen wurden in den letzten Jahren mit Hochdruck vorangetrieben und auch die Finanzierung ist gesichert und wäre bereits für 2019 vorgesehen. "Ob mit den Bauarbeiten für den ersten Umfahrungsabschnitt noch heuer begonnen werden kann, hängt vor allem davon ab, ob gegen den noch zu erlassenden straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid Rechtsmittel eingelegt werden", so Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.

 

Die bestehende B38 Böhmerwaldstraße weist im Ortsgebiet von Peilstein eine Steigung von bis zu 12 % auf.  Besonders bei aktuellen Witterungen und entsprechenden winterlichen Fahrverhältnissen, kommt es immer wieder zu größeren Behinderungen durch hängengebliebene LKWs. Ergänzend kommt hinzu, dass die Fahrbahn der B38 sehr schmal und unübersichtlich ist, sodass abschnittsweise keine Begegnung von LKWs möglich ist. Um diese Problemstellen zu beseitigen, ist im 1. Abschnitt eine Umfahrung im Norden des Ortes Peilstein (beginnend an der L1551 Hinterschlager Straße bis zur B38 am Ortsende Richtung Kollerschlag) vorgesehen. Am Baulosanfang des 1. Abschnittes schließt dann der 2. Abschnitt (Verlegung der L1551 ab der bestehenden Mühlbrücke der B38 an den Randbereich des großen Betriebsareals und entlang der der kleinen Mühl) an.