LR Anschober: Land startet Arbeitsprozess für Vollzug des bestehenden Pyrotechnikgesetzes

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 7.1.2019)

Auf Initiative von Umwelt-Landesrat Rudi Anschober wurden von der Oberösterreichischen Landesregierung am 7. Jänner 2018 die vielschichtigen Probleme mit Feuerwerkskörpern zu Silvester – unter anderem hohe Feinstaubemissionen, aber auch Sicherheitsprobleme - beraten.

 

Einhellig wurde dabei die Meinung Anschobers geteilt, dass es um einen Vollzug des bestehenden Gesetzes und nicht um das Schaffen neuer Gesetze geht.

 

Derzeit sieht das Pyrotechnikgesetz des Bundes - außer im Fall genehmigter Feuerwerke - ein Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 - um diese geht es vornehmlich - in Ortsgebieten und in Gebieten mit großer Menschenansammlung vor. Bürgermeister/innen können Ausnahmen verankern.

 

Anschober: „Es geht also um den Vollzug des bestehenden Gesetzes. Ein erster Punkt wäre aus meiner Sicht einmal eine umfassende Information der Bevölkerung über das bestehende Verbot.“ Im Land wird nun Sicherheits-Landesrat Podgorschek einen Arbeitsprozess unter Einbeziehung von Experten mit dem Ziel eines Vollzugs des bestehenden Gesetzes starten.

 

„Erste Schritte wurden von der Umweltrechtsabteilung Mitte Dezember bereits unter Einbeziehung von LPD und Bezirkshauptmannschaften gesetzt. Darauf kann gut aufgebaut werden. Aus meiner Sicht muss es das Ziel sein, dass beim nächsten Anlassfall alle über die Gesetzeslage informiert sind, das bestehende Gesetz entsprechend vollzogen wird und es damit zu einem drastischen Verringern des Einsatzes von pyrotechnischen Gegenständen kommt“, sagt Anschober.