LR Anschober: „Nach katastrophaler Unfallserie mit Feuerwerkskörpern zu Silvester und hohem Anteil an den Feinstaubemissionen bringe ich das Thema am kommenden Montag in die Sitzung der Oö. Landesregierung“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 3.1.2019)

„Ein Toter, mehrere Schwerverletzte, Brände mit schweren Schäden in Oberösterreich, - was muss noch passieren, damit das bestehende Pyrotechnikgesetz auch konsequent umgesetzt wird? Ich bringe daher das Thema am kommenden Montag in die nächste Sitzung der Oö. Landesregierung ein, Verbesserungen sind dringend erforderlich – insbesondere für die Luftreinhaltung, da die Emissionen von Feinstaub durch Feuerwerkskörper einen wesentlichen Anteil an der Gesamtbelastung haben und laut Analysen der Umweltabteilung im langjährigen Schnitt rund einen Zehntel jener aus dem Straßenverkehr ausmachen“, kündigt Landesrat Rudi Anschober, der bereits mehrfach öffentlich auf das Problem hingewiesen hat, an.

 

CE-Kennzeichnung und Pyrotechnikgesetz

Pyrotechnische Produkte unterliegen einer strengen CE-Kennzeichnung durch eine EU-Richtlinie. Diese legt Kategorien für pyrotechnische Erzeugnisse und Beschränkungen fest und regelt die Eigenschaften dieser Erzeugnisse. Regelungen zum Besitz und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen finden sich im Pyrotechnikgesetz 2010. Grundsätzlich dürfen nur Feuerwerkskörper bis zur Kategorie F2 an Personen ohne besonderen Sachkundenachweis abgegeben und von diesen verwendet werden. Die zum Jahreswechsel üblicherweise verwendeten pyrotechnischen Gegenstände fallen größtenteils in die Kategorie F2.

 

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten

Nach §38 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten (Ausnahme - genehmigtes Feuerwerk). Trotz guter Durchlüftung aufgrund relativ starken Windes lagen die Feinstaubkonzentrationen auch heuer in der Neujahrsnacht in etwa um das Zehnfache über den üblichen Werten. Die Abteilung Umweltschutz weist darauf hin, dass die Emissionen immerhin ein Zehntel dessen ausmachen, was jährlich durch den Straßenverkehr an Feinstaub emittiert wird.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister kann mittels Verordnung bestimmte Ortsteile von diesem Verbot ausnehmen, wenn dadurch nicht die Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelastungen zu erwarten sind. Außerhalb des Ortsgebietes ist eine Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auch innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten. Ausnahme: Genehmigung.

 

Massives Problem beim Gesetzesvollzug

Anschober: „Wir haben in Oberösterreich ganz offensichtlich ein massives Problem beim Vollzug dieser Regelungen. Davon ist durch die vergleichsweise hohe Emission von Feinstaub die Umwelt betroffen, ganz offensichtlich aber auch die Sicherheit. Mein Ziel ist es daher, dass in der Landesregierung an einem Strang gezogen wird, damit in Zukunft bestehende Regelungen auch vollzogen werden.“