LR Anschober: Mordfall Steyr - klare rechtliche Vorgaben für Aberkennung des Aufenthaltstitels

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.12.2018)

„Gut, dass es so rasch einen Fahndungserfolg gegeben hat. Der Betroffene hat offensichtlich die Aussichtslosigkeit seiner Flucht auch aufgrund der professionellen Vorgangsweise der Exekutive erkannt. Die nächsten Schritte sind nun vorgezeichnet: Für den Umgang mit Tatverdächtigen gibt es in Österreich klare Regelungen“, so Integrations-Landesrat Rudi Anschober.

 

Der betroffene Tatverdächtige hat seit 3.3.2017 subsidiären Schutz von der 1.Instanz erhalten. Am 15.5.2018 wurde der Betroffene aus Niederösterreich in die Grundversorgung Oberösterreich überstellt. Die Aberkennung des Aufenthaltstitels wurde bereits eingeleitet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen würde dies dann vollzogen.

 

Anschober abschließend: “Ich appelliere bei der politischen und medialen Diskussion insgesamt um Differenzierung statt Verallgemeinerung: sehr viele Migrant/innen haben sich sehr positiv in Oberösterreich eingebracht. Auch viele Afghanen haben einen guten Weg in unsere Gesellschaft gefunden. Um eine überschaubare Gruppe werden wir uns in aller Konsequenz noch intensiver kümmern müssen - mit allen Zugängen von Exekutive bis zum gerade in der Finalisierung befindlichen zentralen Integrationsschwerpunkt „Menschen aus Afghanistan“. Dazu werden wir auch die Bundesregierung brauchen, die sich jedoch in den letzten Monaten trotz viel zu langer Asylverfahren völlig von der Integrationsarbeit bei Asylwerber/innen verabschiedet hat.“