LR Anschober: Plastiksackerlverbot längst überfällig - erster Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht viel mehr

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 3.12.2018)

„Das geplante Verbot von Plastiksackerln, welches die Bundesregierung  am 2. Dezember 2018 angekündigt hat, ist ein erster positiver aber längst überfälliger Schritt im Kampf gegen Wegwerfplastik. Positiv auch das angekündigte Verbot von Mikroplastik in Kosmetika. Um die Lawine an Wegwerf-Plastik stoppen zu können, ist es jetzt unbedingt notwendig, die Umweltrichtlinie der EU endlich umzusetzen“, sagt Umwelt-Landesrat Rudi Anschober.

 

Bereits am 28. April 2015 hatte das Europäische Parlament dem Vorschlag zum Verbot von leichten Kunststofftragetaschen der dänischen Grünen Margarethe Auken zugestimmt, die die Richtlinie im Umweltausschuss jahrelang vorangetrieben hat. Jetzt läuft die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten aus.

 

Anschober unterstützt den Beschluss des EU-Parlaments zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt – und sieht nun Österreichs Umweltministerin Elisabeth Köstinger am Zug, die EU-Ratspräsidentschaft für eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten für die Trilog-Verhandlungen zu nutzen.

 

Landesrat Anschober fordert von Bundesministerin Köstinger im Rahmen der Ratspräsidentschaft Österreichs, sich wirksam dafür einzusetzen, dass die Richtlinie nicht verwässert wird und Schlupflöcher ausgeschlossen werden. Vor allem der Dialog mit Industrie-Vertreter/innen  sei enorm wichtig, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

 

„Wir haben uns in bereits im November mit Industrie-Vertreter/innen diverser Branchen in Oberösterreich zum Thema „Produktdesign“ zusammengesetzt. Denn für eine gelingende Kreislaufwirtschaft, wo möglichst wenige Produkte gänzlich aus dem Verwendungskreislauf fallen, muss schon das ursprüngliche Produktdesign entsprechend nachhaltig gestaltet sein“, sagt Anschober.

 

„Ich fordere von Umweltministerin Köstinger Maßnahmen zur flächendeckenden Wiedereinführung von Mehrweggetränkeverpackungen im Einzelhandel.  Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung öffentlicher Ausschreibungen ist eine verpflichtende Quotenregelung bei der Verwendung von Recyclingmaterial anzudenken“, sagt Anschober.

 

„Nicht nur ist die menschgemachte Lawine aus Wegwerfplastik ist ein Todesurteil für unzählige Meeresbewohner und Vögel und zerstört somit auch zunehmend die Lebensgrundlage der Menschen, in Form von Mikropartikeln findet Plastik auch Eingang in unser Wasser, unseren Boden, unser Essen und - wie aktuell Wissenschaftler/innen nachweisen konnten - auch in den menschlichen Körper. Umso wichtiger und notwendiger ist daher die EU-Offensive gegen Wegwerfplastik“, appelliert Anschober an die Bundesregierung.

 

Die Kernpunkte des Vorschlags der EU-Kommission über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte beinhalten unter anderem ein  Verbot von Kunststoffen in folgenden Einwegprodukten (Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe,..), Zielvorgaben für Verbrauchsminderung bei Lebensmittel-Verpackungen und Getränkebechern, Zielvorgaben bei Sammlung von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis 2025 und eine 90% Sammelquote (z.B. durch Pfandsysteme).