Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Neuregelung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte war rechtswidrig“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 21.11.2018)

Heute hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die Neuregelung der Mindestsicherung, wie sie in Oberösterreich seit Juli 2016 in Kraft ist, rechtswidrig ist. „Neben mir haben eine Reihe von Kritikern und Experten darauf hingewiesen, dass es massive verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken bei der Neuregelung gibt. Der nun vorliegende Entscheid bestätigt im Nachhinein unsere Einschätzung“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer, die für die Abwicklung der Mindestsicherung verantwortlich ist.

 

Mit 1. Juli 2016 wurde in Oberösterreich die Mindestsicherung für Asylberechtigte mit befristetem Aufenthalt und subsidiär Schutzberechtigte gekürzt. „Es wurde sogar vorgerechnet, dass sich Oberösterreich damit 70 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 ersparen würde. In Wahrheit wurde nicht einmal ein Bruchteil dieses Betrages erreicht. Die Regelung hat umgekehrt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich gezogen. So musste beispielsweise das EDV-System umprogrammiert werden.  Von den 12.914 Mindestsicherungsbezieher/innen in (September 2018)  waren rund 590 Personen von den Kürzungen betroffen“, sagt Birgit Gerstorfer.

 

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat die Sozialabteilung des Landes nun angewiesen, die Konsequenzen des Urteils juristisch zu prüfen. „Mir ist wichtig, dass die zuständigen Behörden so rasch wie möglich klare Handlungsanweisungen zur weiteren, rechtskonformen Abwicklung der Mindestsicherung in Oberösterreich bekommen.“

 

Im Hinblick auf die in Österreich anstehende bundesweite Neuregelung der Mindestsicherung erkennt Gerstorfer im EuGH–Urteil eine deutliche Mahnung an die Politik: „Mindeststandards zur Armutsvermeidung dürfen nicht willkürlich untergraben werden. Es ist unsere Aufgabe, die Menschen vor Armut und Obdachlosigkeit zu schützen. Der Ungerechtigkeit wurde heute ein Riegel vorgeschoben“, so Gerstorfer abschließend.