Landesgesetz über die Kooperation zwischen Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich (Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz - Oö. BVB-KG)

Welser Stadtplatz mit Blick auf den Ledererturm

Quelle: rubrafoto, Adobe Stock

Mit diesem Gesetz wird nun eine sprengelübergreifende Kooperation zwischen den oö. Bezirkshauptmannschaften und den Bürgermeistern der Statutarstädte ermöglicht. Durch diese Synergieeffekte sollen etwa Verfahrensdauer reduziert und Ressourcen optimiert werden.

Am 11. Oktober 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz über die Kooperation zwischen Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich (Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz - Oö. BVB-KG) (mehrheitlich: ÖVP- und FPÖ-Fraktion) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Mit dem Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 60/2011, wurde ua. Art. 15 Abs. 10 B-VG dahingehend ergänzt, dass seither durch Landesgesetz eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden einschließlich der Städte mit eigenem Statut ermöglicht werden kann. Von dieser verfassungsgesetzlichen Ermächtigung soll nunmehr Gebrauch gemacht und die Möglichkeit vorgesehen werden, dass die oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte mit eigenem Statut (Linz, Wels und Steyr) auf Basis einer Verordnung der Landesregierung sprengelübergreifend kooperieren können.

Mit den in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen können Synergiepotentiale in der Behördenorganisation im Bereich der Bezirksverwaltung noch besser genutzt und damit die Effektivität und Effizienz in der Aufgabenerledigung gesteigert werden. Durch die Bündelung von Wissen und Nutzung von Synergieeffekten kann die Verfahrensdauer reduziert und der Ressourceneinsatz optimiert werden, was dem Konzept einer modernen, wirkungsorientierten Landesverwaltung entspricht.

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