Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (2. Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2018)

Zwei Männer schütteln sich in einem Getreidefeld die Hände

Quelle: artiemedvedev, Adobe Stock

Mit dieser Gesetzesnovelle werden Anpassungen zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Harmonisierung der Rechte der Angestellten und Arbeiter umgesetzt.

Am 11. Oktober 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird (2. Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2018), (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Der Bund hat mit BGBl. I Nr. 153/2017 ua. auch grundsatzgesetzliche Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 geändert. Diese grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen. Bei den im Landarbeitsgesetz 1984 geänderten und nun umzusetzenden grundsatzgesetzlichen Regelungen handelt es sich um Anpassungen zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Harmonisierung der Rechte der Angestellten und Arbeiter.

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