Sozial-Landesrätin Gerstorfer: „Kürzung der Familienbeihilfe für Menschen mit Beeinträchtigung muss umgehend zurückgenommen werden“

Landeskorrespondenz

Menschen mit Beeinträchtigungen verlieren alleine in Oberösterreich mindestens 6,2 Millionen Euro pro Jahr

 

(Presseaussendung vom 29.8.2018)

Seit kurzem mehren sich bundesweit Fälle, bei denen Menschen mit Beeinträchtigung die erhöhte Familienbeihilfe von den Finanzämtern gestrichen wird. „Jetzt melden sich auch in Oberösterreich immer mehr Betroffene bzw. deren Angehörige, die durch diese Änderungen stark benachteiligt sind“, zeigt sich Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer besorgt.

 

Hintergrund bildet ein Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013 (!), wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt wird, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Diese Ansicht wird neuerdings – und in einer vollständigen Abkehr zur bisherigen Vollzugspraxis und Rechtssicht – von den Finanzämtern auch gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung vertreten.

 

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer zeigt die verheerenden Folgewirkungen dieser ohne jede Ankündigung geänderten Vorgehensweise auf: „Das Wegfallen der erhöhten Familienbeihilfe würde bedeuten, dass viele Menschen mit Beeinträchtigung künftig kaum mehr eigenes Geld zur Verfügung haben. Gleichzeitig hat das Land im Bereich des Chancengleichheitsgesetzes mit hohen Mehrkosten zu rechnen, da ein Teil der Familienbeihilfe von den Einrichtungen zur Abdeckung von spezifischen Angeboten (z.B. Therapien)  herangezogen wird. Erste Hochrechnungen meines Ressorts gehen von mindestens 6,2 Millionen Euro aus, die Menschen mit Beeinträchtigung pro Jahr verlieren.“

 

Gerstorfer appelliert eindringlich an die Bundesregierung, allen voran an die zuständige Familienministerin und den Finanzminister, diese dramatische Verschlechterung für Menschen mit Beeinträchtigung zurückzunehmen. „Dazu reicht eine einfache Klarstellung gegenüber den vollziehenden Finanzämtern, die ich umgehend einfordere. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen verunmöglicht, nur weil sie Kosten auf die Länder abwälzen will.“