Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 geändert wird (Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz-Novelle 2017)

Wesentliche Punkte dieser Gesetzes-Novelle sind ein vierjähriges Landes-Zielsteuerungsüber-einkommen und der Entfall der Jahresarbeits-programme sowie die Festlegung der Inhalte des Regionalen Strukturplans Gesundheit in  der Landeszielsteuerungskommission.

 

 

Am 7. Dezember 2017 hat der Oö. Landtag die Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz-Novelle 2017 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
 

Weiterführende Informationen

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 58/2008, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wurde für die Dauer der Geltung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 abgeschlossen und ist mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem Abschluss des Finanzausgleichs für die Jahre 2017 bis 2021 haben der Bund und die Länder eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit abgeschlossen. Die Vertragspartner sind übereingekommen, die bisherige Finanzierungssystematik im Gesundheitswesen grundsätzlich unverändert beizubehalten. Das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem, das eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Versorgungsbereich und den Krankenanstalten gewährleistet, wird weiterentwickelt und fortgeführt.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen erfordert eine Anpassung des Oö. Gesundheitsfonds-Gesetzes 2013, da der Oö. Gesundheitsfonds die dem Land Oberösterreich zukommenden Aufgaben nach diesen Vereinbarungen wahrzunehmen hat.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Fortschreibung des Oö. Gesundheitsfonds entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens;
  • Anpassung der Verweise an die neuen Art. 15a B-VG-Vereinbarungen;
  • vierjährige Landes-Zielsteuerungsübereinkommen und Entfall der Jahresarbeits-programme;
  • Festlegung der Inhalte des Regionalen Strukturplans Gesundheit in der Landes-Zielsteuerungskommission und Verbindlicherklärung der relevanten Teile durch Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: