Landesgesetz über eine Landesabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe (Oö. Landschaftsabgabegesetz)

Mann überprüft beim Schotterabbau die Qualität des Schotters

Quelle: auremar, Adobe Stock

Mit diesem Gesetz soll eine Einnahme erschlossen werden, die bereits in sechs anderen Bundesländern eingehoben wird. Für das obertägige Gewinnen mineralischer Stoffe in soll daher künftig einen Tarif/Betrag von 15,95 Cent pro Tonne eingehoben, der auch zur Stabilität des Landeshaushalts beitragen soll. Als Ausgleich für die Nachteile aus der Rohstoffentnahme sollen die Gemeinden einen gewissen Anteil aus dieser Abgabe erhalten. 

Am  9. November 2017 hat der Oö. Landtag das Oö. Landschaftsabgabegesetz (einstimmig: ÖVP-, FPÖ und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Bestreben des Landes Oberösterreich, bei seiner Haushaltsführung einen nachhaltig geordneten öffentlichen Haushalt zu erreichen und das Bekenntnis zur Notwendigkeit eines verbindlichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung, um so die Haushaltsstabilität langfristig abzusichern, ist im Oö. Stabilitätssicherungsgesetz verankert. § 3 Abs. 1 dieses Landesgesetzes bestimmt, dass im Voranschlag über den Landeshaushalt die Höhe der zulässigen Ausgaben auf die Höhe der Einnahmen zu begrenzen und somit deren Ausgleich vorzusehen ist (Ausgabenhöchstgrenze).

Zur Erreichung der Vorgaben des Oö. Stabilitätssicherungsgesetzes werden in allen Bereichen des Landeshaushalts für das Jahr 2018 erhebliche Ausgabenkürzungen gegenüber dem derzeit laufenden Budget eingeplant. All dieser Bemühungen zum Trotz ist die Erstellung eines ausgeglichenen Voranschlags für das Jahr 2018 nicht erreichbar, ohne gleichzeitig für eine maßvolle Erhöhung der Einnahmen zu sorgen.

Mit dem vorliegenden Landesgesetz soll eine Einnahme erschlossen werden, die von ihrer Art her bereits seit Jahren in sechs anderen Bundesländern erhoben wird. Die Höhe dieser Landschaftsabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Oberösterreich ist mit einem Tarif von 15,95 Cent pro Tonne im Verhältnis zu den Tarifen der anderen Bundesländer als eher niedrig zu bewerten. So wie auch in anderen Bundesländern sollen die Gemeinden als Ausgleich für die Nachteile aus der Rohstoffentnahme (Landschaftsverbrauch, Verkehr, etc.) einen gewissen Anteil aus der Abgabe erhalten.

Ausgehend von der vorsichtigen Annahme, dass in Oberösterreich ca. 17,4 Mio. Tonnen abgabepflichtiger mineralischer Rohstoffe pro Jahr abgebaut werden, ergeben sich bei einem Anteil des Landes in der Höhe von 14,355 Cent pro Tonne an der Gesamtabgabe von 15,95 Cent pro Tonne jährliche Landeseinnahmen in der Höhe von etwa 2,5 Mio. Euro, die auch budgetmäßig eingeplant sind. Mit der Interessenvertretung der Wirtschaft ist aber vereinbart, dass das vorliegende Landesgesetz nach Vorliegen der Schlussrechnung über die Einnahmen des Landes aus der Abgabenpflicht des Jahres 2018 evaluiert und die Höhe der Abgabe nach unten korrigiert wird, wenn die Einnahmen des Landes tatsächlich mehr als drei Mio. Euro ausmachen sollten.

Anders als in den anderen Bundesländern ist in Oberösterreich aus den genannten budgetären Gründen keine Zweckwidmung der Landschaftsabgabe vorgesehen.

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