Landesgesetz zur Förderung des Tourismus in Oberösterreich (Oö. Tourismusgesetz 2018)

Schwarzes Schild mit der Aufschrift

Quelle: Zerbor, Adobe Stock

Schwerpunkte dieser Gesetzesänderung sind neben der Neustrukturierung der Landestourismus-Organisation, der Schaffung marktrelevanter Strukturen für das Tourismusmarketing und der Einrichtung eines Aufsichtsrats anstelle von Vorstand und Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer in den Tourismusverbänden auch eine einheitliche Einhebung der Ortstaxe in Höhe von zwei Euro in allen oö. Gemeinden.

Am  9. November 2017 hat der Oö. Landtag das Oö. Tourismusgesetz 2018 (einstimmig: § 5; mehrheitlich: § 54 Abs. 1 und 3 Z 1; mehrheitlich: § 57; einstimmig: Rest der Beilage 553/2017) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Erste gesetzliche Regelungen mit dem Ziel, durch eine Bündelung des touristischen Angebots einer Region deren Werbewirksamkeit zu erhöhen, gehen auf die 1950er-Jahre zurück. Mit dem Fremdenverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 15/1951, wurden die Fremdenverkehrsgebiete grundgelegt. Dieser Ansatz ist weiterhin aktuell. Die vorwiegend kleinbetriebliche Struktur der Tourismusbetriebe erfordert ein koordiniertes Vorgehen der Angebotsträger, um eine gewisse Mindestgröße zu erreichen, die für die Wahrnehmbarkeit als touristische Destination Voraussetzung ist.

Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen (Oö. Tourismus-Gesetz 1990 und Oö. Tourismusabgabe-Gesetz 1991) knüpfen an diese Überlegungen an, müssen aber in wesentlichen Belangen angepasst werden. Anstelle umfangreicher Änderungen der beiden bestehenden Gesetze ist die Neuerlassung eines einheitlichen Tourismusgesetzes vorgesehen. In das bewährte System der Beitragspflicht der Unternehmer in den Tourismusgemeinden soll dabei nicht eingegriffen werden. Neu ist vorgesehen, dass für Nächtigungen in Gästeunterkünften außerhalb einer Tourismusgemeinde ebenfalls die Ortstaxe zu entrichten ist.

Folgende Schwerpunkte sollen umgesetzt werden:

  • Neustrukturierung der Landestourismusorganisation;
  • Schaffung marktrelevanter Strukturen für das Tourismusmarketing;
  • Einrichtung eines Aufsichtsrats anstelle von Vorstand und Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer in den Tourismusverbänden;
  • einheitliche Einhebung der Ortstaxe in Höhe von zwei Euro in allen Gemeinden.

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