Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner: Undurchdachte Mietpreisobergrenze entzieht dem Markt weitere Wohnungen

Landeskorrespondenz

„Die Einziehung einer Obergrenze für private Mieten ist völlig kontraproduktiv!“

 

(Presseaussendung vom 20.9.2017)

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus nach Deutschland und zurück in eine nicht allzu ferne Vergangenheit machen die negativen Auswirkungen einer Mietpreisobergrenze deutlich. Eine Begrenzung der Mietpreise führt unweigerlich dazu, dass Vermieter/innen ihre Wohnungen an Selbstnutzer verkaufen, wodurch die Anzahl der verfügbaren Mietwohnungen sinkt. Zudem investieren Hausbesitzer/innen weniger in die Bestände, weil sich die Instandsetzung und Modernisierung nicht mehr lohnt.

 

Der schwedische Ökonom Assar Lindbeck ist schon vor fast 50 Jahren zu dem Schluss gekommen, dass eine Mietpreisbegrenzung die nachhaltigste Methode sei, eine Stadt zu zerstören.

 

Dass eine Mietpreisobergrenze zudem rechtlich problematisch sein könnte, zeigt ein jüngst ergangenes Urteil des Berliner Landgerichtes, wonach die Mietpreisbremse in Deutschland zu einer unvertretbaren Ungleichbehandlung führt und nach Auffassung des Gerichts verfassungswidrig sei.

 

Mit einer Maßnahme wie dieser vergibt die Bundesregierung einmal mehr die Chance, eine ordentliche Mietrechtsreform auf den Weg zu bringen.

„Eine Entlastung des Marktes und eine Senkung der Mietpreise können nur über ein einfacheres und vermietungsfreundlicheres Mietrecht erreicht werden. Zudem könnte eine Gebührenbremse für zusätzliche Erleichterung sorgen. Darüber hinaus kommen von der Regierung im Bereich der Gemeinnützigkeit gegenteilige Signale und Maßnahmen – wurde doch von dieser eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes mitbeschlossen, welche die Mieten im letzten Jahr oft bis zu 70 Euro im Monat in die Höhe schnellen ließ“, erteilt Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner einer Mietobergrenze für private Mietverträge eine klare Absage.