LR Hiegelsberger zu kommunalem Investitionsprogramm

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 4.9.2017)

„Beim kommunalen Investitionsprogramm handelt es sich um zusätzliche, vom Bund zur Verfügung gestellte Fördermittel“, stellt Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger klar. Bei der von der Landesregierung beschlossenen Finanzierungsvariante werden die Bundesmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm auf die genehmigten förderbaren Gesamtkosten eines Projektes angerechnet. Daraus ergibt sich die Förderbasis für entsprechende Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungsmittel. „Diese Vorgangsweise ist in Oberösterreich gelebte Praxis. Durch die nun beschlossene Anrechnung der Bundesmittel auf die Bemessungsgrundlage wird es möglich, eine größere Anzahl an Gemeindeprojekten durch das Land Oberösterreich zu unterstützen. Unser Ziel ist die gesicherte Projektfinanzierung in den oberösterreichischen Gemeinden. In Bereichen, in denen keine Kofinanzierung durch das Land erfolgt, wie beispielsweise bei Abwasserentsorgungs- und Trinkwasserversorgungsprojekten, beraten wir unsere Gemeinden, sich die Gelder direkt abzuholen. Oberösterreichs Gemeinden werden bei der gesamten Abwicklung bestens unterstützt“, so Hiegelsberger.