Steinkellner/Obermayr zur LH-Konferenz: Bund auffordern Genehmigungsverfahren im Sinne des Standortes zu beschleunigen

Landeskorrespondenz

Verzögerung Westring zeigt Schwächen in Genehmigungsverfahren– Gold Plating von EU-Vorschriften einstellen

 

(Presseaussendung vom 12.5.2017)

Anlässlich der heutigen Landeshauptleutekonferenz betont Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner den dringenden legistischen Handlungsbedarf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastruktur- und Industrieprojekte: „Wenn der Bund es nicht schafft, für Projektwerber wieder ein gewisses Maß an Rechtssicherheit herzustellen, dann werden in diesem Land bald keine Großprojekte mehr gebaut und sinnvolle Zukunftsprojekte, wie der Linzer Westring, bleiben auf der Strecke.“ Für zügige und planbare Genehmigungsprozesse gelte es daher dringend, einen Einsendeschluss für Beweisanträge im Verfahrensrecht zu implementieren. Konkret sollten sämtliche Beweisanträge im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingebracht werden. Damit könne das Verfahren besser strukturiert und Verschleppungen vermieden werden.

 

Der Europaabgeordnete Mag. Franz Obermayr sieht zudem Probleme durch schwammige Abwägungsklauseln: „Oft ist in Gesetzen die Rede vom öffentlichen Interesse, ohne, dass dieses vom Gesetzgeber näher definiert wird.“ Der EU-Mandatar plädiert in diesem Zusammenhang für die Streichung von Klauseln, die über das EU-Recht hinausschießen. §17 (5) UVP-G sei so ein „schwammiger Gummiparagraph“, der nur Rechtsunsicherheit bringe und europarechtlich nicht erforderlich sei. „Die bei Genehmigungsverfahren anzuwendenden Normen sollten systematisch auf Gold Plating Klauseln gescreent werden. Wir müssen nicht päpstlicher als der Papst sein“, so Obermayr. Anzudenken wäre zudem ein Gesetz, welches das öffentliche Interesse an wichtigen Infrastrukturvorhaben festlegt. Ähnliches existiere bereits auf EU-Ebene bei den transeuropäischen Energienetzen (TEN-E): Durch eine Liste würden hier Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Vorfeld ex lege postuliert. Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturvorhaben könnten mit einem daran angelehnten Gesetz auch in Österreich erheblich beschleunigt werden.