Gemeindereferentin Gerstorfer für volle Transparenz bei Gemeindeprüfungen: „Fünf Maßnahmen können weitere Fälle wie St. Wolfgang oder Freistadt verhindern und Effektivität schaffen!“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 19.1.2017)

Gemeinde-Landesrätin Birgit Gerstorfer fordert vollkommene Transparenz bei der Gemeindeprüfung: "Das von mir geführte Sozialressort zeigt mit dem Projekt Sozialressort 2021+ vor, was umfassende Transparenz bedeutet. Das braucht es nach den jüngsten Vorkommnissen erst recht auch im Bereich der Gemeindeprüfungen, damit sich undurchsichtige Fälle wie in St. Wolfgang oder Freistadt nicht wiederholen können. Das Vertrauen der Bürger/innen in die Verwendung von Steuergeldern und in ein rechtsstaatliches Handeln muss gewahrt bleiben. Schließlich färben solche Einzelfälle auf die Arbeit aller ordentlich agierenden Gemeinden ab. Aus der Erfahrung der letzten Monate kann ich den meisten Bürgermeister/innen, Gemeinderät/innen und Verwaltungen vor Ort ausschließlich größtmögliches Engagement, Bürgernähe und Fleiß attestieren. “

 

Gerstorfer konkretisiert: „Für die Zukunft der Gemeindeaufsicht schlage ich ein Paket aus fünf Maßnahmen vor, welche die Kontrolle der Gemeinden intensivieren und Transparenz herstellen sollen.“

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Detail:

Verbindliche Prüfpläne mit systematischer Überprüfung der Gemeinden im 6-Jahresrhythmus: Das bedeutet, 70 Gemeinden werden jährlich und jede Gemeinde zumindest einmal in der Periode geprüft.

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Prüfer/innen:

Die Prüfkompetenz wird in einer eigenen Prüfungsabteilung des Landes gebündelt, die unabhängig und weisungsfrei agiert. Die Bezirkshauptmannschaften erhalten lediglich eine Beratungs- und Servicefunktion für die Gemeinden.

Vollkommene Transparenz der Prüfungen und der Prüfergebnisse inklusive Schlussbesprechung im Gemeinderat mit allen Fraktionen, wo allen Mitgliedern ein Frage- und Rederecht zukommt. Die Stellungnahme der Gemeinde (ähnlich wie beim Landesrechnungshof) wird im Bericht gesondert dargestellt.

Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge aus den Prüfberichten: Im Anschluss an den Prüfbericht wird eine Zielvereinbarung mit dem/der zuständigen Gemeindereferenten/in innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen, die auch zur Abstimmung in den Gemeinderat kommt. Dabei müssen auch Fristen zur Abarbeitung der Verbesserungsvorschläge aus den Prüfberichten festgelegt werden.

 

Stärkung der Prüfkompetenz in den Gemeinderäten:

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten ein verbessertes Schulungsangebot um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Außerdem soll die Umsetzung der in Pkt. 4 genannten Zielvereinbarungen laufend Thema in den Prüfungsausschüssen sein. Ein Drittel der Mitglieder des Prüfungsausschusses kann Expert/innen als Auskunftspersonen für komplexe Prüfaufgaben vorladen lassen.

 

Gerstorfer erwartet sich eine offene Diskussion über ihre Vorschläge. Wobei vor etwaigen Entscheidungen noch die Ergebnisse der momentan laufenden Landesrechnungshof-Prüfung der Gemeindeabteilung einfließen müssen, um alle Verbesserungspotentiale umfassend einfließen lassen zu können.